Fitbit Lieferantenbedingungen

Letzte Aktualisierung 31. Januar 2021

(Sie finden frühere Versionen in unserem Archiv.)

Servicebedingungen

DIESE LIEFERANTENBEDINGUNGEN (DIESE "BEDINGUNGEN") IN VERBINDUNG MIT: (I) JEDER/ALLEN VON FITBIT AUSGESTELLTEN BESTELLUNG(EN); UND/ODER (II) EINEM ODER MEHREREN BESTELLFORMULAREN, EINER ODER MEHREREN ARBEITSANWEISUNGEN ODER ÄHNLICHEN DOKUMENTEN, DIE VON BEIDEN PARTEIEN AUSGEFERTIGT WURDEN UND AUS DENEN HERVORGEHT, DASS SIE DIESEN BEDINGUNGEN UNTERLIEGEN (JEWEILS EIN "BESTELLDOKUMENT" UND IN ZUSAMMENFASSUNG MIT DIESEN BEDINGUNGEN UND JEGLICHEN ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN, DIE UNTEN VERLINKT SIND ODER AUF DIE HIER ANDERWEITIG VERWIESEN WIRD, DIE "VEREINBARUNG") LEGEN DIE BEDINGUNGEN DAR, DIE FÜR JEDEN KAUF VON WAREN, ERHALT VON DIENSTLEISTUNGEN ODER LIEFERUNGEN UND/ODER NUTZUNG VON SOFTWARE DURCH FITBIT GELTEN, WIE SIE VON DEM LIEFERANTEN GEMÄSS DEN GELTENDEN BESTELLDOKUMENTEN ANGEBOTEN WERDEN).

 

Wie hierin verwendet, bezeichnet der Begriff "Fitbit" die juristische Person von Fitbit, die in dem/den jeweiligen Bestelldokument(en) angegeben ist, und der Begriff "Lieferant" die juristische Person des Lieferanten, die die in den Bestelldokumenten angegebenen Waren, Dienstleistungen, Software oder Liefergegenstände bereitstellt, sowie die verbundenen Unternehmen des Lieferanten. “Verbundene Unternehmen” bedeutet in Bezug auf eine Vertragspartei jede juristische Person, unabhängig davon, ob sie jetzt oder in Zukunft existiert, die entweder direkt oder indirekt diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in diesen Bedingungen genutzt, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die in den unten verlinkten zusätzlichen Bedingungen festgelegt ist.

 

 

KONTROLLDOKUMENT/GESAMTE VEREINBARAUNG

 

Die Parteien sind an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden, es sei denn, der Lieferant widerspricht ihnen per E-Mail an legal@fitbit.com vor dem Versand jeglicher Waren, die gekauft werden, dem Beginn jeglicher zu erbringender Dienstleistungen oder der Bereitstellung jedweder Software, wie jeweils zutreffend. Die Bedingungen der Vereinbarung stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien dar und heben alle früheren (mündlichen oder schriftlichen) Mitteilungen, Absprachen und Vereinbarungen auf und ersetzen diese. Fitbit akzeptiert keine zusätzlichen oder geänderten Bedingungen, insbesondere keine zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Bestellbestätigung, einer Rechnung des Verkäufers, in online (clickwrap, browsewrap oder anderweitig) veröffentlichten Bedingungen oder Datenschutzrichtlinien des Verkäufers oder anderweitig enthalten sind, und diese Klausel stellt eine Mitteilung an den Verkäufer dar, dass Fitbit solche zusätzlichen Bedingungen oder Änderungen ablehnt.

 

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

 

Nachfolgende zusätzliche Bedingungen (“Zusätzliche Bedingungen”) gelten für die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen oder Software durch den Lieferanten, die unter einem Bestelldokument erworben wurden:

  • Lieferung von Waren. Wenn der Lieferant Fitbit Waren liefert ("Waren"), gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen: Warenbedingungen.
  • Erbringung von Dienstleistungen. Erbringt der Verkäufer Dienstleistungen für Fitbit ("Dienstleistungen") oder damit zusammenhängende Leistungen ("Leistungen"), so gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen und Konditionen: Dienstleistungsbedingungen.
  • Bereitstellung von Software. Wenn der Lieferant Fitbit Software vor Ort oder eine SaaS-Lösung oder sonstige Software ("Software") zur Verfügung stellt, gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen: Software-Bedingungen.
  • Fitbit-Bedingungen zu Sicherheit und Datenschutz. Wenn der Lieferant im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren an Fitbit oder der Erbringung von Dienstleistungen oder Bereitstellung von Software auf Fitbit-Daten, Fitbit-Systeme oder Fitbit-Einrichtungen (wie jeweils darin definiert) zugreift, dann gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: Fitbit-Bedingungen zu Sicherheit und Datenschutz für Lieferanten.
 

VORRANGREGELUNGEN

 

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen, etwaigen zusätzlichen Bedingungen oder einem Bestelldokument haben die Bedingungen des betreffenden Bestelldokuments Vorrang vor einem Widerspruch zu diesen Bedingungen oder den Zusätzlichen Bedingungen.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für alle Bestelldokumente.

 

LAUFZEIT

 

Die Vereinbarung tritt mit dem Datum des jeweiligen Bestelldokuments in Kraft und bleibt wie im Bestelldokument festgelegt in Kraft.

 

KEINE OFFENLEGUNG VERTRAULICHER INFORMATIONEN

 

Vertrauliche Informationen” bezeichnet Informationen, die von einer Partei der anderen offengelegt werden und als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als vertraulich oder geschützt verstanden werden sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschung, Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen, Erfindungen, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Software, Entwürfe, Zeichnungen, Technik, Spezifikationen, Dokumentation, Prozesse, Techniken, Modelle, Quellcode, Objektcode, Diagramme, Flussdiagramme, Verfahren, Geschäfts- und Marketingpläne oder -strategien, Geschäftsmöglichkeiten, Finanzinformationen, Preisinformationen, Verkaufsinformationen, Kunden- und Lieferanteninformationen und die Bedingungen der Bestellunterlagen. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder die der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat.

 

Der Empfänger verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben, außer an seine Verbundenen Unternehmen und seine und deren Mitarbeiter, Berater und Vertreter, die diese Informationen kennen müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Nur diese Parteien dürfen die vertraulichen Informationen nutzen, und zwar nur zur Ausübung der Rechte des Empfängers und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung, und sie müssen zu jeder Zeit zumindest ein angemessenes Maß an Sorgfalt anwenden, um sie zu schützen. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen auch offenlegen, soweit dies gesetzlich oder durch die Regeln oder Anforderungen einer Börse, an der die Wertpapiere des Empfängers notiert sind, vorgeschrieben ist, jedoch in jedem Fall nur nach angemessener Benachrichtigung der offenlegenden Partei und in Kooperation mit dem Versuch, eine vertrauliche Behandlung zu erreichen. Die unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen verursacht einen Schaden, der nicht durch Schadenersatz kompensiert werden kann, und die offenlegende Partei ist berechtigt, bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder einen gerechten Rechtsbehelf zu beantragen, ohne eine Kaution zu hinterlegen, um ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

 

FEEDBACK

 

Der Lieferant kann Fitbit von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare oder sonstiges Feedback ("Feedback") zu den von Fitbit bereitgestellten vertraulichen Informationen übermitteln. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass jegliches Feedback freiwillig gegeben wird. Feedback, auch wenn es vom Lieferanten als vertraulich bezeichnet wird, begründet ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Geheimhaltungsverpflichtung für oder gegenüber Fitbit. Darüber hinaus steht es Fitbit frei, Feedback nach eigenem Ermessen zu nutzen, offenzulegen, zu vervielfältigen, zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten und zu verwerten (ohne jegliche Verpflichtung oder Einschränkung aufgrund von geistigen Eigentumsrechten oder anderweitig) oder Lizenzgebühren oder andere Entschädigungen im Zusammenhang damit zu zahlen, sofern hierin oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes vorgesehen ist.

 

ZAHLUNG

 

Für Waren, die der Lieferant ordnungsgemäß liefert, für Dienstleistungen, die der Lieferant ordnungsgemäß erbringt, oder für Software, die ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wird (im Zusammenhang mit dem Vorstehenden bedeutet "ordnungsgemäß" in Übereinstimmung mit allen in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen), ist Fitbit dafür verantwortlich, dem Lieferanten den Betrag bzw. die Beträge zu zahlen, der bzw. die in dem/den jeweiligen Bestelldokument(en) angegeben ist bzw. sind. Zur Klarstellung: In Bezug auf Waren, Dienstleistungen oder Software, die einer Abnahme durch Fitbit unterliegen, wie in den jeweiligen Bestellunterlagen angegeben, ist Fitbit erst dann zur Zahlung der entsprechenden Beträge verpflichtet, wenn Fitbit die betreffenden Waren, Dienstleistungen oder Software gemäß den jeweiligen Abnahmebedingungen abgenommen hat. Fitbit erstattet auch die angemessenen, vorab genehmigten Anfahrtskosten und die damit verbundenen Auslagen, die dem Lieferanten bei der Lieferung der Waren, Erbringung der Dienstleistungen oder Bereitstellung der Software entstanden sind, sofern dies in den jeweiligen Bestellunterlagen angegeben ist, jedoch nur in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Anfahrts- und Spesenrichtlinien von Fitbit. Sind in den Bestellunterlagen keine Spesen angegeben, übernimmt Fitbit keine Haftung für die beantragte Erstattung von Spesen. Der Lieferant ist verpflichtet, Fitbit alle ordnungsgemäß fälligen Beträge rechtzeitig in Rechnung zu stellen, spätestens jedoch sechzig (60) Tage nach ordnungsgemäßer Lieferung der Waren, Erbringung der Dienstleistungen bzw. Bereitstellung der Software. Unterlässt der Lieferant dies, ist Fitbit nicht verpflichtet, solche Beträge zu zahlen.

 

Fitbit wird den unbestrittenen Teil der Rechnungen des Lieferanten gemäß der im Bestelldokument angegebenen Frist oder, falls im Bestelldokument keine Frist angegeben ist, innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Eingang der unbestrittenen Rechnung bei Fitbit begleichen. Der Lieferant stellt sicher, dass jede Rechnung einen angemessenen Detaillierungsgrad enthält, der es Fitbit ermöglicht festzustellen, dass die Rechnung in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen erstellt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf und soweit zutreffend (i) Verweis auf die entsprechende Fitbit-Bestellnummer; (ii) alle anfallenden Steuern; und (iii) alle anderen Informationen, die in den Bestellunterlagen angegeben oder anderweitig von Fitbit von Zeit zu Zeit verlangt werden. Alle an den Lieferanten gemäß einem Bestelldokument fälligen Zahlungen unterliegen der Aufrechnung, die von Fitbit nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit und zu jeder Zeit für alle Beträge, die der Lieferant Fitbit und/oder seinen Verbundenen Unternehmen schuldet, vorgenommen werden kann.

 

Wenn Fitbit einen in einer Rechnung enthaltenen Betrag bestreitet (jeweils eine "Rechnungsstreitigkeit"), wird Fitbit den Lieferanten schriftlich über die Art der Rechnungsstreitigkeit informieren, und zwar so schnell wie möglich, nachdem sie festgestellt hat, dass eine solche Streitigkeit besteht. Fitbit ist berechtigt, die Zahlung der strittigen Beträge zurückzuhalten, und diese Zahlung wird nicht als überfällig betrachtet, während die Parteien in gutem Glauben an der Beilegung der Rechnungsstreitigkeit arbeiten. Die Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben, jede Rechnungsstreitigkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum, an dem der Lieferant die entsprechende Mitteilung von Fitbit erhalten hat, beizulegen. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, die Rechnungsstreitigkeit innerhalb dieser dreißig (30) Tage zu lösen, kann sie gemäß dem Abschnitt zur Beilegung von Streitigkeiten in der Vereinbarung gelöst werden.

 

STEUERN

 

Sofern in einem Bestelldokument nicht anders angegeben, enthalten die im Bestelldokument genannten Preise ohne Einschränkung alle anwendbaren Bundes-, bundesstaatlichen und Kommunalsteuern, und Fitbit ist nicht verpflichtet, dem Lieferanten diese Steuern zu erstatten oder anderweitig zu bezahlen.

 

VERSICHERUNG

 

Zusätzlich zu den in den Bestelldokumenten festgelegten Anforderungen an den Versicherungsschutz ist der Lieferant verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit den gesetzlich vorgeschriebenen und/oder in der Branche des Lieferanten üblichen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, der unter anderem Kranken-, Arbeiterunfall-, Arbeitslosen-, Arbeitsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen umfasst. Der Lieferant ist verpflichtet, Fitbit auf Verlangen unverzüglich Versicherungsnachweise oder Deckungsnachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass er die vorgenannten Bestimmungen erfüllt und Fitbit in Bezug auf diese Versicherungen als Zusatzversicherter benennt. Ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden ist der Lieferant verpflichtet, stets einen angemessenen Versicherungsschutz für jegliches Eigentum von Fitbit zu unterhalten, das sich während der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung in seiner Obhut, seinem Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befindet.

 

KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

 

Zusätzlich zu den Kündigungsrechten, die in den Bestelldokumenten und/oder den Zusätzlichen Bedingungen festgelegt sind, kann Fitbit die Vereinbarung und/oder die Bestelldokumente durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten fristlos kündigen, wenn: (i) der Lieferant gegen die Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß, sofern er behebbar ist, nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung behebt; oder (ii) der Lieferant einen Konkursantrag stellt, insolvent wird oder sich auflöst. Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, haftet Fitbit nur für ordnungsgemäß gelieferte Waren oder Software bzw. ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen bis zum Datum der Kündigung.

Die Kündigung der Vereinbarung ist kein ausschließlicher Rechtsbehelf und die Ausübung eines Rechtsbehelfs durch eine der Parteien aus der Vereinbarung lässt alle anderen Rechtsbehelfe, die ihr aus der Vereinbarung, per Gesetz oder anderweitig zustehen, unberührt.

 

ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN

 

Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass: (i) seine Leistungen im Rahmen der Vereinbarung nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen oder gesetzlichen Beschränkungen stehen, an die er gebunden ist, oder in irgendeiner Weise durch diese untersagt werden; (ii) er das volle Recht und die Befugnis hat, die Vereinbarung ohne die Zustimmung Dritter abzuschließen und zu erfüllen; und (iii) es keine anhängigen Ansprüche, Prozesse, Klagen, Anschuldigungen, Anklagen oder Untersuchungen durch Dritte, staatliche Behörden oder Branchenverbände ("Maßnahmen Dritter") gibt und dem Lieferanten keine angedrohten Maßnahmen Dritter bekannt sind, die ihn an der Erfüllung der Vereinbarung hindern würden. Der Lieferant wird Fitbit unverzüglich benachrichtigen, wenn er von einer tatsächlichen oder angedrohten Maßnahme eines Dritten Kenntnis erlangt, die seine Fähigkeit zur vollständigen Erfüllung der Vereinbarung beeinträchtigen könnte. 

 

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

 

MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DES LIEFERANTEN LEHNT JEDE PARTEI AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

 

ENTSCHÄDIGUNG

 

Der Lieferant wird Fitbit, seine Verbundenen Unternehmen und seine und deren leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter verteidigen, freistellen und schadlos halten von und gegen alle Maßnahmen Dritter und alle damit verbundenen Verluste, Haftungen, Schäden, Ausgaben und Kosten, die sich aus Folgendem ergeben oder in Verbindung stehen mit: (i) einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von Zusicherungen, Gewährleistungen oder anderen Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lieferanten; (ii) einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch den Lieferanten und/oder durch vom Lieferanten bereitgestellte Waren, Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf daraus resultierende Liefergegenstände) oder Software; oder (iii) jegliche Verletzung, einschließlich Körperverletzung, Invalidität oder Tod, Personen- oder Sachschäden, die in irgendeiner Weise auf die Leistung des Lieferanten im Rahmen der Vereinbarung zurückzuführen sind oder daraus resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung des Lieferanten, seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer oder zugelassenen Unterauftragnehmer entstehen.

 

Fitbit wird den Lieferanten unverzüglich schriftlich über jede Klage eines Dritten informieren, für die er gemäß dieser Vereinbarung Schadensersatz verlangt. Der Lieferant hat die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung einer solchen Klage Dritter, Fitbit hat jedoch das Recht, sich auf Kosten von Fitbit an der Verteidigung einer solchen Klage Dritter durch einen Anwalt seiner Wahl zu beteiligen. In keinem Fall wird der Lieferant ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fitbit, die nicht unbillig verweigert werden darf, einen Vergleich schließen oder dem Erlass eines Urteils in einer Weise zustimmen, die Fitbit eine nicht entschädigte oder nicht monetäre Haftung auferlegen würde.

 

Wird Fitbit, einem seiner Verbundenen Unternehmen oder seinen oder deren Rechtsnachfolgern die Nutzung der vom Lieferanten bereitgestellten Waren, Dienstleistungen (einschließlich der daraus resultierenden Liefergegenstände) oder Software untersagt oder droht eine einstweilige Verfügung, so hat der Lieferant auf seine Kosten angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Fitbit, seinen Verbundenen Unternehmen und seinen und deren Rechtsnachfolgern das Recht zu verschaffen, die betreffenden Waren, Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Software weiterhin zu nutzen. Ist der Lieferant nicht in der Lage, dies auf eine Art und Weise und in einem Zeitraum zu tun, die für Fitbit (nach angemessenem Ermessen) akzeptabel sind, wird der Lieferant auf seine Kosten und nach Wahl von Fitbit entweder: (a) durch vollständig gleichwertige, nicht verstoßende Waren, Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Software ersetzen oder (b) den von Fitbit für die betreffenden Waren, Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Software gezahlten Preis in voller Höhe erstatten.

 

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG, DER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG ODER VON ANSPRÜCHEN, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG EINER DER ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN FÜR FITBIT-DATEN, FITBIT-SYSTEME UND/ODER FITBIT-EINRICHTUNGEN DURCH DEN Lieferant ERGEBEN: (I) HAFTET KEINE DER BEIDEN PARTEIEN FÜR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENEN GEWINN ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; UND (II) ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI IM RAHMEN DER VEREINBARUNG IN KEINEM FALL DIE BETRÄGE, DIE AN DEN LIEFERANTEN GEMÄSS DER VEREINBARUNG GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND.

 

EINHALTUNG VON GESETZEN

 

Beide Parteien halten alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften bei der Erfüllung der Vereinbarung ein, und der Lieferant stellt sicher, dass seine zugelassenen Unterauftragnehmer diese einhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften der Gerichtsbarkeit, in der die Waren, Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Software bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, diejenigen, die sich auf Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von Waren, technischen Daten und Software, Datenschutz, Arbeit und Beschäftigung, Antidiskriminierung und Anti-Belästigung, Versammlungsfreiheit, Umweltschutz, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Nachhaltigkeit von Ressourcen, Abfallmanagement, Recycling, Schutz von geistigem Eigentum sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beziehen).

 

Ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden müssen beide Parteien alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten und der Lieferant muss sicherstellen, dass seine zulässigen Unterauftragnehmer diese einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den United States Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act, die Grundsätze der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger und alle entsprechenden Gesetze aller Länder, in denen Waren, Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Software bereitgestellt werden.

 

Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant, keine Informationen oder Technologien von Fitbit zu exportieren, zu reexportieren, weiterzuverkaufen oder: (i) unter Verletzung von Beschränkungen, die von den Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit auferlegt werden zu übertragen, oder (ii) in ein Land zu übertragen, für das zum Zeitpunkt des Exports eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung erforderlich ist, ohne zuvor alle erforderlichen Lizenzen oder anderen Genehmigungen einzuholen.

 

Zu diesem Zweck wird der Lieferant von Zeit zu Zeit auf Anfrage von Fitbit eine Bescheinigung ausfüllen, in der er Fitbit die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die für seine Leistungen im Rahmen der Vereinbarung gelten, bestätigt und gewährleistet, sowie Fitbit alle Informationen zur Verfügung stellt, die Fitbit nach vernünftigem Ermessen benötigt, um sich zu vergewissern, dass der Lieferant diese einhält.

 

Der Lieferant und alle zugelassenen Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) einhalten. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung von qualifizierten Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass der Lieferant und jeder zugelassene Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreift, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu fördern.

 

PUBLICITY/MARKEN

 

Sofern nicht ausdrücklich von Fitbit im Voraus schriftlich genehmigt (E-Mail ist ausreichend), wird der Lieferant keine Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos oder andere Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnungen von Fitbit für irgendwelche Zwecke verwenden oder öffentliche Erklärungen jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen) über das Bestehen oder Einzelheiten der Beziehung zwischen den Parteien abgeben. Für den Fall, dass Fitbit eine solche schriftliche Genehmigung erteilt, unterliegt jede Nutzung der Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, des Logos oder anderer Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnungen von Fitbit der jeweils aktuellen Markenrichtlinie, die unterhttps://www.fitbit.com/legal verfügbar ist, sowie allen anderen Richtlinien oder Grundsätzen, die Fitbit von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt.

 

ABTRETUNG/UNTERAUFTRAGSVERGABE

 

Kein Recht und keine Verpflichtung aus der Vereinbarung darf vom Lieferanten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fitbit abgetreten werden, und jede angebliche Abtretung ohne diese Zustimmung ist von Anfang an nichtig. Fitbit ist berechtigt, jederzeit und von Zeit zu Zeit einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung an eines seiner Verbundenen Unternehmen abzutreten. Die Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute, sofern vorhanden.

 

Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, darf der Lieferant seine Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Fitbit (E-Mail ist ausreichend) an Unterauftragnehmer vergeben. Soweit eine Unterbeauftragung in einem Bestelldokument festgelegt oder anderweitig von Fitbit im Voraus schriftlich genehmigt wurde, ist der Lieferant verpflichtet (i) gegenüber Fitbit für die Handlungen oder Unterlassungen jedes Unterauftragnehmers direkt verantwortlich zu bleiben; und (ii) sicherzustellen, dass jeder Unterauftragnehmer schriftlich an Bedingungen gebunden ist, die Fitbit mindestens ebenso schützen wie die Bedingungen der Vereinbarung.

 

AUFZEICHNUNGEN/PRÜFUNGSRECHTE

 

Sofern in einem Bestelldokument nicht anders angegeben, wird der Lieferant vollständige und genaue Aufzeichnungen führen und aufbewahren, die für seine Leistungen im Rahmen der Vereinbarung relevant sind, und diese Aufzeichnungen so lange aufbewahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und/oder wie es in der Branche des Lieferanten üblich ist.

 

Fitbit oder sein Beauftragter ist berechtigt, nach angemessener Mitteilung an den Lieferanten die relevanten Aufzeichnungen des Lieferanten zu prüfen, um dessen Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen. Eine solche Prüfung hat so zu erfolgen, dass die Geschäftstätigkeit des Lieferanten nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Ergibt eine solche Prüfung, dass der Lieferant gegen eine wesentliche Bestimmung der Vereinbarung verstoßen hat (wie von Fitbit nach billigem Ermessen festgestellt), so hat der Lieferant Fitbit die Kosten und Aufwendungen für die Durchführung der Prüfung zu erstatten und den Verstoß unverzüglich zu beheben.

 

MITTEILUNGEN

 

Alle Mitteilungen, die nach der Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, müssen in schriftlicher Form an einen bevollmächtigten Vertreter der anderen Partei gerichtet werden. Im Falle einer Mitteilung an den Lieferanten gilt eine solche Mitteilung als erfolgt, wenn sie per bestätigter E-Mail an einen autorisierten Vertreter des Lieferanten, wie im jeweiligen Bestelldokument angegeben, gesendet wird. Im Falle einer Mitteilung an Fitbit gilt eine solche Mitteilung als erfolgt, wenn sie per bestätigter E-Mail an einen autorisierten Vertreter von Fitbit mit einer Kopie an legal@fitbit.com gesendet wird.

 

UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

 

Der Lieferant ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und zwischen ihnen besteht keine Partnerschaft oder ein Joint Venture aufgrund der hierin betrachteten Beziehung. Die Vereinbarung stellt keine Vollmacht für den Lieferanten dar, für Fitbit als dessen Vertreter zu handeln oder Verpflichtungen für Fitbit einzugehen. Der Lieferant ist für alle Kosten und Aufwendungen verantwortlich, die mit der Bereitstellung der Waren, Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Software verbunden sind.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung in irgendeinem Umfang oder in irgendeiner Anwendung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung oder ihre Anwendung auf andere Personen oder Umstände oder in anderen Gerichtsbarkeiten davon unberührt.

 

GELTENDES RECHT

 

Sofern in einem Bestelldokument nicht anders angegeben, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf weder auf die Vereinbarung noch auf ihre Beziehung zueinander Anwendung finden.

 

STREITBEILEGUNG, GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND

 

Für den Fall, dass es zwischen den Parteien zu einer Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung kommt, vereinbaren die Parteien, dass sie zunächst versuchen werden, die Streitigkeit durch Verhandlungen in gutem Glauben zwischen einem oder mehreren Mitgliedern der Geschäftsleitung jeder Partei zu lösen. Wenn eine der Parteien der Ansicht ist, dass solche Verhandlungen nicht zu einer Lösung führen, wird sie die andere Partei davon in Kenntnis setzen und danach kann jede Partei einen Rechtsstreit vor den bundesstaatlichen oder Bundesgerichten in San Francisco County, Kalifornien, anstrengen. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und vereinbaren, dass ein endgültiges Urteil in einer Klage oder einem Verfahren, das vor diesen Gerichten verhandelt wird, rechtskräftig ist und in jeder anderen Gerichtsbarkeit durch eine Klage auf das Urteil (eine beglaubigte Kopie des Urteils gilt als schlüssiger Beweis) oder auf jede andere gesetzlich vorgesehene Weise vollstreckt werden kann. Jede Partei verzichtet unwiderruflich und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang auf: (i) jeden Einwand, den sie gegen die Festlegung des Gerichtsstandes an einem der oben genannten Gerichte haben könnte; (ii) jede Behauptung, dass eine solche Klage oder ein solches Verfahren an einem ungeeigneten Gerichtsstand erhoben wurde; und (iii) jede Immunität, die sie oder ihre Vermögenswerte gegenüber jeder Klage, Vollstreckung, Pfändung (ob vorläufig oder endgültig, zur Unterstützung der Vollstreckung, vor einem Urteil oder anderweitig) oder jedem anderen gerichtlichen Verfahren haben könnten.

 

RECHTSMITTEL NACH BILLIGKEITSRECHT

 

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung kann jede Partei jederzeit einen Rechtsbehelf nach dem Billigkeitsrecht beantragen, um ihre vertraulichen Informationen oder ihr geistiges Eigentum zu schützen; vorausgesetzt, sie muss dies vor den bundesstaatlichen oder Bundesgerichten in San Francisco County, Kalifornien, tun. Die Parteien verzichten hiermit auf jegliche Kaution oder andere Sicherheitsanforderungen, die für die Erlangung von Rechtsschutz erforderlich sein könnten.

 

ANWALTSGEBÜHREN

 

In jeder Klage zur Durchsetzung der Bedingungen dieser Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung aller Gerichtskosten, angemessener Anwaltsgebühren und damit zusammenhängender Auslagen, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, auf die sie Anspruch hat.

 

FORTBESTEHEN VON VERPFLICHTUNGEN

 

Alle Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über das Auslaufen oder die Beendigung der Vereinbarung hinausgehen, überdauern das Auslaufen oder die Beendigung der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vertraulichkeitsverpflichtungen jeder Partei, die Entschädigungsverpflichtungen des Lieferanten und die Haftungsbeschränkung.

 

HÖHERE GEWALT

 

Keine der Parteien haftet für Leistungsstörungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und nicht vernünftigerweise vorhersehbar und vermeidbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, höhere Gewalt, Kriegshandlungen, terroristische Handlungen, Regierungsmaßnahmen, Pandemien, Epidemien oder andere ähnliche katastrophale Ereignisse (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Die Verpflichtungen einer Partei, die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung gehindert wird ("nicht-erfüllende Partei") werden auf Tagesbasis um den Zeitraum verlängert, in dem das Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung verhindert, sofern die nicht-erfüllende Partei: (i) die andere Partei unverzüglich über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt, seine Auswirkungen auf die Leistung und die voraussichtliche Dauer informiert; (ii) diese Informationen in angemessenem Umfang aktualisiert werden; und (iii) sie angemessene Anstrengungen unternimmt, um Verluste oder Schäden für die andere Partei zu begrenzen, die Verzögerung zu mindern und die Leistung so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt länger als zehn (10) aufeinanderfolgende Tage andauern, kann Fitbit den Vertrag und/oder ein betroffenes Bestelldokument durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten kündigen, übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung und hat Anspruch auf Rückerstattung aller Beträge, die im Zusammenhang mit noch nicht gelieferten Waren, noch nicht erbrachten Dienstleistungen oder der verbleibenden Laufzeit eines Software-Abonnements gezahlt wurden.

 

KEINE VERZICHTERKLÄRUNG

 

Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung ihrer Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung, bei der Ausübung einer hierin vorgesehenen Wahl oder Option oder bei der Forderung der Erfüllung einer der hierin enthaltenen Bestimmungen durch die andere Partei ist in irgendeiner Weise als Verzicht auf diese Bestimmungen auszulegen, und ein einmal gewährter Verzicht auf eine Bestimmung gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung bei anderen Gelegenheiten

 

ÄNDERUNGEN AN DIESEN BEDINGUNGEN UND ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN

 

Für die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen oder Software gemäß diesen Bedingungen ist die zum Datum des/der jeweiligen Bestelldokuments/Bestelldokumente gültige Fassung dieser Bedingungen und etwaiger Zusätzlicher Bedingungen maßgebend. Fitbit hat jederzeit das Recht, diese Bedingungen und etwaige Zusätzliche Bedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen nur für Bestelldokumente gelten, die später von den Parteien abgeschlossen werden.