Zusätzliche Bedingungen

– Software

 

 

Letzte Aktualisierung 31. Januar 2021

(Sie finden frühere Versionen in unserem Archiv.)

Servicebedingungen

Diese Bedingungen stellen die zusätzlichen Bedingungen dar, die für jede Software gelten, die der Lieferant Fitbit im Rahmen eines Bestelldokuments zur Verfügung stellt, und ergänzen die Fitbit Lieferantenbedingungen. Der Klarheit halber umfasst der Begriff "Software" jede: (i) Software als Dienstleistung (Software-as-a-Service, “SaaS”); (ii) vor Ort installierte Software (“Software vor Ort”); (iii) zugehörige Dokumentation, die Fitbit zur Verfügung gestellt wird (dies schließt jegliche Dokumentation ein, die der Lieferant allgemein für ähnlich gelagerte Lizenznehmer zur Verfügung stellt) (“Dokumentation”) und (iv) Wartungsversionen (wie unten definiert).

 

ABONNEMENTBEDINGUNGEN

 

Fitbit erhält eine Lizenz zur Nutzung der Software (wie unten definiert) für die im jeweiligen Bestelldokument angegebene Laufzeit (jeweils eine "Bestellfrist"). Sofern in dem jeweiligen Bestelldokument keine Verlängerungsbedingungen angegeben sind, ist Fitbit nicht verpflichtet, eine Abonnementlaufzeit zu verlängern.t Der Lieferant wird Fitbit Verlängerungen zu denselben Bedingungen anbieten, solange er die Software allgemein verfügbar macht. Alle verlängerten Abonnementbedingungen unterliegen dieser Vereinbarung und müssen, sofern im ursprünglichen Bestelldokument nicht anders angegeben, in einem neuen Bestelldokument wiedergegeben werden.

 

SOFTWARELIZENZ

 

Der Lieferant gewährt Fitbit eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software für die Geschäftszwecke von Fitbit während der jeweiligen Abonnementlaufzeit. Die einzigen Beschränkungen für die Nutzung der Software sind die, die hier und im jeweiligen Bestelldokument ausdrücklich angegeben sind.

 

ZUGANG ZU UND NUTZUNG DER SOFTWARE

 

Während jeder Abonnementlaufzeit wird der Lieferant die Software in Übereinstimmung mit dem Vertrag (einschließlich der Beschreibungen in jedem Bestelldokument und jedem anwendbaren Service Level Agreement, wie unten definiert) bereitstellen.

 

Für alle Lizenzen, die Fitbit gewährt werden: (i) kann Fitbit seine Rechte, Vorteile und Schutzmaßnahmen aus dem Vertrag auf seine Verbundenen Unternehmen und auf Auftragnehmer, die im Namen von Fitbit oder seinen Verbundenen Unternehmen handeln, ausdehnen, solange Fitbit für deren Einhaltung des Vertrags verantwortlich bleibt; und (ii)die Lizenzen unter allen anwendbaren geistigen Eigentumsrechten des Lieferanten, einschließlich Patentrechten, weltweit in Übereinstimmung mit dem Umfang der Lizenz an anderer Stelle in diesem Abschnitt beschrieben werden.

 

Sofern in einem Bestelldokument nicht anders angegeben, darf Fitbit: (i) die Software vor Ort ohne zusätzliche Kosten von einer Hardwareplattform oder einem Betriebssystem auf eine andere Hardwareplattform oder ein anderes Betriebssystem (oder beides) übertragen, für die bzw. das die Software vor Ort allgemein verfügbar ist oder wird; und (ii) ausreichende Kopien der Software vor Ort zur Unterstützung der autorisierten Nutzung durch Fitbit sowie für Sicherungs- und Archivierungszwecke erstellen.

 

ALLGEMEINE BESCHRÄNKUNGEN

 

Es ist Fitbit nicht gestattet: (a) die Software zu verwenden, außer wie hierin und in dem/den jeweiligen Bestelldokument(en) gestattet; (b) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln (es sei denn, eine solche Einschränkung ist nach geltendem Recht nicht zulässig, dann steht es Fitbit frei, dies zu tun); (c) die Software zu vertreiben, zu verkaufen, in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder zu verleasen oder die Software für Time-Sharing-Zwecke zu nutzen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag oder in einem Bestelldokument ausdrücklich gestattet; (d) in der Software enthaltene Urheberrechts- oder Eigentumsvermerke zu entfernen; oder (e) die Software zu ändern oder ein von ihr abgeleitetes Werk zu erstellen, es sei denn, dies wurde vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich genehmigt.

 

LIEFERUNG/ZUGANG

 

Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, wird der Lieferant Fitbit die Software innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Datum des Inkrafttretens des jeweiligen Bestelldokuments ohne zusätzliche Kosten liefern (im Falle von Software vor Ort) oder anderweitig zur Verfügung stellen (im Falle von SaaS).

 

WARTUNG UND SUPPORT

 

Der Lieferant stellt Fitbit Wartung und Support gemäß den in dem/den jeweiligen Bestelldokument(en) festgelegten Bedingungen zur Verfügung (“Wartung und Support”). Außer in dem Umfang, der in dem jeweiligen Bestelldokument angegeben ist, werden Wartung und Support ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt. Ungeachtet der Angaben in einem Bestelldokument umfassen Wartung und Support mindestens die gleichen technischen Supportleistungen und den gleichen Zugang zu Hauptversionen, Nebenversionen, Upgrades, Updates, Änderungen, Erweiterungen und Fehlerbehebungen, die der Lieferant jedem ähnlich gelagerten Lizenznehmer anbietet (die letztgenannte Kategorie "Wartungsversionen”).

 

SERVICE LEVEL AGREEMENT

 

Die Software unterliegt den Verfügbarkeits-, Servicekredit- und anderen Bedingungen, die in einem Service Level Agreement (Dienstgütevereinbarung) oder einem ähnlichen Dokument festgelegt sind, das möglicherweise zusammen mit einem Bestelldokument beigefügt ist oder auf das in einem Bestelldokument verwiesen wird (“Service Level Agreement”).

 

TECHNISCHER SUPPORT

 

Sofern im jeweiligen Bestelldokument nicht anders angegeben, stellt der Lieferant Fitbit ohne zusätzliche Kosten technische Supportleistungen für die Software im gleichen Umfang zur Verfügung, wie er solche Leistungen für ähnlich gelagerte Kunden erbringt, in jedem Fall aber in dem Umfang, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Software in Übereinstimmung mit den hier und in einem Bestelldokument festgelegten Bedingungen funktioniert.

 

VERBUNDENE DIENSTLEISTUNGEN

 

Falls im jeweiligen Bestelldokument angegeben, wird der Lieferant Implementierungs- oder andere damit verbundene Dienstleistungen für die Software erbringen (“Verbundene Dienstleistungen”). Diese verbundenen Dienstleistungen unterliegen den Zusätzlichen Bedingungen für Dienstleistungen. Sofern nicht im jeweiligen Bestelldokument angegeben, wird der Lieferant, wenn er zugehörige Dienstleistungen erbringt, Fitbit die zugehörigen Dienstleistungen oder die zugehörige Software erst dann in Rechnung stellen (und Fitbit entstehen keine Gebühren), wenn Fitbit dem Lieferanten mitteilt, dass die zugehörigen Dienstleistungen abgenommen wurden, so dass Fitbit die Software wie im Vertrag und im jeweiligen Bestelldokument vorgesehen nutzen kann.

 

GESCHÄFTSKONTINUITÄTSPLAN FÜR SAAS

 

Der Lieferant muss über einen Plan für die Geschäftskontinuität und die Redundanz der Infrastruktur (ein "Geschäftskontinuitätsplan") für den Fall verfügen, dass ein Ereignis oder ein Umstand eintritt, der die SaaS oder den fortgesetzten Betrieb des Lieferanten gemäß dem Vertrag wesentlich beeinträchtigen könnte. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Lieferant verpflichtet: (i) Fitbit auf Anfrage eine Kopie des Geschäftskontinuitätsplans zur Verfügung zu stellen; und (ii) die Funktionsfähigkeit des Geschäftskontinuitätsplans regelmäßig zu aktualisieren und zu testen. Im Falle eines Geschäftskontinuitätsreignisses hat der Lieferant den Geschäftskontinuitätsplan unverzüglich zu implementieren und ansonsten alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die betroffene SaaS so schnell wie möglich wieder in Betrieb zu nehmen. Bei der Umsetzung des Geschäftskontinuitätsplans hat der Lieferant Fitbit mindestens mit der gleichen Priorität zu behandeln wie jeden anderen Kunden in ähnlicher Lage (einschließlich in Bezug auf verfügbare Ressourcen, Personal und andere Bemühungen) und ist allein für alle Kosten verantwortlich, die sich aus der Umsetzung des Geschäftskontinuitätsplans ergeben

 

LEISTUNGSGARANTIE

 

Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er: (i) die Software in Übereinstimmung mit dem Vertrag (einschließlich des Service Level Agreements) zur Verfügung stellen wird und (ii) die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den allgemein veröffentlichten Spezifikationen dazu und allen Spezifikationen, die in dem jeweiligen Bestelldokument festgelegt sind, arbeiten wird (die “Leistungsgarantie”). Wenn Fitbit eine Verletzung der Leistungsgarantie meldet, wird der Lieferant die Software unverzüglich und kostenlos korrigieren oder reparieren, so dass sie mit der Leistungsgarantie übereinstimmt. Wenn der Lieferant nicht in der Lage ist, die Software innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Benachrichtigung durch Fitbit so zu reparieren, dass sie wie zugesichert funktioniert, ist Fitbit berechtigt, den Vertrag und/oder das jeweilige Bestelldokument zu kündigen, und der Lieferant muss Fitbit unmittelbar nach einer solchen Kündigung alle Gebühren zurückerstatten, die für den Zeitraum gezahlt wurden, in dem die Software die Leistungsgarantie nicht erfüllt hat, sowie den gekündigten Teil der Abonnementlaufzeit.

 

SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN

 

Der Lieferant sichert ferner zu und gewährleistet, dass: (i) die Nutzung der Software und jeglicher Output (wie unten definiert) keine Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner oder anderen schädlichen, bösartigen oder zerstörerischen Code enthält oder in Fitbit-Systeme einführt und die Nutzung der Software und jeglichen Outputs Fitbit nicht den Bedingungen Dritter unterwirft; (ii) die Software vor Ort keine Open-Source-Software enthält und auch in Zukunft nicht mit dieser geliefert wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Dokumentation und den Bestellunterlagen angegeben; ferner enthält die Software vor Ort keinen Code, der unter einer Version von GPL, Affero oder einer anderen "Copyleft"-Lizenz lizenziert ist, und die Nutzung der Software vor Ort unterwirft Fitbit nicht den Bedingungen einer Open-Source-Lizenz oder einer anderen Lizenzvereinbarung Dritter; (iii) mit Ausnahme von Lizenzschlüsseln oder Autorisierungscodes, die Fitbit in der Dokumentation oder anderweitig offengelegt werden, ist die Software frei von Software-Sperrvorrichtungen, Time-Out-Vorrichtungen, Zählvorrichtungen und Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, Daten über die Nutzung der Software zu erheben; und (iv) nach bestem Wissen des Lieferanten verletzt die Software (und deren vertragsgemäße Nutzung durch Fitbit) nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter und wird diese auch nicht verletzen.

 

FITBIT-DATEN UND FITBIT-BEDINGUNGEN

 

Jeder Zugang zu oder jede Nutzung von Fitbit-Daten oder Fitbit-Systemen durch den Lieferanten bei der Bereitstellung der Software unterliegt den Fitbit-Bedingungen zu Sicherheit und Datenschutz.

 

RECHTE AN FITBIT-DATEN UND -OUTPUT

 

Fitbit ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an den Fitbit-Daten. Fitbit ist auch Eigentümer des gesamten Outputs, mit Ausnahme des Umfangs, in dem Vorlagen oder bereits existierende Materialien des Lieferanten enthalten sind, und Fitbit darf den Output für jeden Zweck verwenden. “Output” bezeichnet alle Berichte, Ergebnisse, Zusammenfassungen oder sonstigen Ausgaben, die der Lieferant Fitbit in Verbindung mit der Software zur Verfügung stellt. Der Lieferant wird den Output gemäß denselben Bedingungen behandeln, die für Fitbit-Daten gelten. Alle Fitbit-Daten und -Outputs gelten als vertrauliche Informationen von Fitbit.

 

RÜCKGABE VON FITBIT-DATEN

 

Sofern im jeweiligen Bestelldokument nicht anders angegeben, wird der Lieferant Fitbit während der Laufzeit des Vertrages und für drei (3) Monate danach auf Anfrage von Fitbit alle Fitbit-Daten, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Lieferanten befinden (einschließlich der Fitbit-Daten, die sich in der Software befinden), in einem von Fitbit angemessenen Format zur Verfügung stellen. Danach wird der Lieferant, sofern nicht gesetzlich verboten, alle Fitbit-Daten in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen.