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Verhaltenskodex & Transparenzerklärung der Versorgungskette

 

DATUM DER LETZTEN AKTUALISIERUNG: 25. Mai 2018

Fitbits gesetzlicher Verhaltenskodex für Zulieferer

Wir bei Fitbit sind ein Team, das sich mit vollem Einsatz für die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen einsetzt und Produkte herstellt, die diesen helfen, ihr Leben zu ändern. Diese Leidenschaft und dieses Engagement zeigen sich nicht nur in unseren Produkten, sondern auch in unserem Geschäftsansatz. Fitbit fühlt sich verpflichtet, als verantwortungsvoller Unternehmensbürger unsere Produkte herzustellen. Daher möchten wir nur mit Geschäftspartnern arbeiten, die unsere Philosophie teilen. Wir glauben, dass wir so gewährleisten können, unseren Kunden Produkte zu liefern, die in der sozialen Verantwortung begründet liegen, die wir alle teilen.

 

Zu diesem Zweck leiten wir weiterhin die nötigen Schritte ein, welche unsere Herstellung und Materialbeschaffung von sozial verantwortungsvollen Geschäftspartnern gewährleisten, die:

 

  • rechtzeitig alle geltenden Gesetze und Richtlinien erfüllen;
  • Prüfungen, wie erforderlich zur Unterstützung einer solchen Compliance, durchführen;
  • kontinuierliche Verbesserung durch Überwachung und Schulung fördern und
  • Arbeitern unabhängige Wege zur Äußerung von Bedenken in Bezug auf
  •  eine verantwortungsvolle Lieferkettenbeschaffung zur Verfügung stellen.

 

Zur Förderung dieser Bemühungen sind wir Mitglied der RBA (Responsible Business Alliance) und haben diesen Verhaltenskodex entwickelt (der „Kodex“), um den von der RBA etablierten Standards zu entsprechen. Dieser Kodex muss von unseren Lieferkettepartnern stets befolgt werden, da er die Grundlage dafür bildet, dass unser Unternehmen weiterhin die Zukunft auf einer sozial verantwortungsvolle Weise erfindet. Wir schätzen all die harte Arbeit, die in gut laufende Geschäfte investiert werden muss und verpflichten uns zur Unterstützung der Bemühungen seitens unserer Zulieferer.

 

ERKLÄRUNG ZUR

LIEFERKETTENTRANSPARENZ

 

Der „California Transparency in Supply Chains Act“ von 2010 (Kalifornisches Gesetz zu Transparenz in Lieferketten) und der „United Kingdom Modern Slavery Act“ (britisches Gesetz zu moderner Sklaverei) fordern von bestimmten Unternehmen, öffentliche Darlegungen in Bezug auf ihre Bemühungen, Sklaverei und Menschenhandel aus ihren Lieferketten zu verbannen bereitzustellen. Solch eine Offenlegung soll dazu dienen, Konsumenten Informationen bereitzustellen, mithilfe derer fundiertere Entscheidungen über die von ihnen gekauften Waren getroffen werden können. Wie in diesem Kodex erläutert, leitet Fitbit angemessene Schritte ein, um zu gewährleisten, dass Sklaverei und Menschenhandel (gemäß der Definition in Abschnitt 54 des britischen „Modern Slavery Act“ von 2015) in keinem Teil seiner Lieferkette oder in sonstigen Teilen des eigenen Unternehmens stattfinden. Auf Anfrage stellt Fitbit eine Erklärung zu den bereits ergriffenen Maßnahmen zur Verfügung, zusammen mit weiteren Informationen, die der Anfragesteller rechtmäßig anfordern darf, um basierend darauf eine Erklärung zu Sklaverei und Menschenhandel gemäß Abschnitt 54 des britischen „Modern Slavery Act“ von 2015 vorzubereiten.

 

C-TPAT

 

Soweit ein Zulieferer Waren für Fitbit in die Vereinigten Staaten transportiert, muss er die C-TPAT-Sicherheitsverfahren (Customs-Trade Partnership Against Terrorism) auf der Website für US-Kunden unter www.cbp.gov (oder einer anderen von der US-Regierung zu diesem Zweck eingerichteten Website) einhalten.

 

ARBEIT

 

Wir glauben, dass alle Arbeiter in unserer Lieferkette einen fairen und ethischen Arbeitsplatz verdienen. Arbeiter müssen mit Würde und Respekt behandelt werden und unsere Zulieferer gewisse Menschenrechtsstandards aufrechterhalten. Die in diesem Kodex dargelegten Arbeitsstandards müssen für alle Arten von Arbeitern gelten, einschließlich Zeitarbeiter, Wanderarbeiter und Studenten. Diese Arbeitsstandards sind:

 

Prävention von unfreiwilliger Arbeit und Menschenhandel - Alle Arbeit muss freiwillig geschehen. Unfreiwillige Arbeit, Sklaverei oder Menschenhandel ist verboten.

 

Verhinderung von Arbeit von Minderjährig - Zulieferer dürfen nur Arbeitnehmer einsetzen, die mindestens 15 Jahre alt sind oder das geltende gesetzliche Mindestalter erreicht haben, je nachdem, welches höher ist. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen außerdem keine Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnten, einschließlich Nachtschichten und Überstunden. Fitbit unterstützt die Entwicklung von legitimen Lehrlingsausbildungsprogrammen am Arbeitsplatz, die den geltenden Gesetzen und diesem Kodex entsprechen.

 

Arbeitsstunden - Zulieferer müssen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhetagen einhalten. Selbst wenn es unter geltenden Gesetzen und Richtlinien erlaubt sein sollte, darf eine Arbeitswoche 60 Stunden nicht überschreiten, einschließlich Überstunden, und Arbeiter müssen alle sieben Tage mindestens einen freien Tag haben, außer bei Notfällen oder ungewöhnlichen Situationen.

 

Löhne und Zusatzleistungen - Das den Arbeitnehmern gezahlte Arbeitsentgelt muss allen geltenden Lohngesetzen entsprechen, einschließlich der Gesetze über Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Zulieferer dürfen Löhne nicht als Disziplinarmaßnahme einbehalten. Außerdem ist den Arbeitnehmern für jede Zahlungsperiode rechtzeitig eine verständliche Lohnbescheinigung vorzulegen, die ausreichende Informationen zur Überprüfung der korrekten Vergütung der geleisteten Arbeit enthält.

 

Menschenwürdige Behandlung - Harte oder unmenschliche Behandlung ist nicht erlaubt. Dies umfasst sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauchs, körperliche Bestrafung, psychische oder physische Nötigung oder verbale Misshandlung von Arbeitnehmern, noch darf eine solche Behandlung angedroht werden. Disziplinarmaßnahmen und -verfahren zur Unterstützung dieser Anforderungen müssen klar definiert und den Arbeitnehmern mitgeteilt werden.

 

Nichtdiskriminierung - Wir setzen uns für einen Arbeitsplatz ein, der frei von Belästigung und unrechtmäßiger Diskriminierung ist. Zulieferer dürfen keinen Arbeitnehmer aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, abgedecktem Veteranenstatus, geschützter genetischer Information oder Familienstand diskriminieren. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer oder potenzielle Arbeitnehmer keinen medizinischen Tests oder körperlichen Untersuchungen unterzogen werden, die in diskriminierender Weise verwendet werden könnten.

 

Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen - In Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen respektieren die Zulieferer das Recht aller Arbeitnehmer, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln, sowie das Recht der Arbeitnehmer, solche Aktivitäten zu unterlassen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreterinnen und Vertreter müssen in der Lage sein, mit der Unternehmensleitung offen zu kommunizieren und Ideen und Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken auszutauschen, ohne Furcht vor Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung haben zu müssen.

 

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

 

Wir glauben, dass ein gesundes Arbeitsumfeld der Kern eines Unternehmens ist, dessen Mission es ist, dass Menschen ein gesünderes, aktiveres Leben führen. Daher fordern wir von unseren Zulieferern, dass sie ein Arbeitsumfeld erhalten, das die in diesem Kodex dargelegten Gesundheits- und Sicherheitsstandards erfüllt. Arbeiter müssen immer das Recht haben, unsichere Arbeit zu verweigern und über ungesunde Arbeitsbedingungen zu berichten. Diese Gesundheits- und Sicherheitsstandards sind:

 

Gesundheit, Sicherheit und Gefahrenverhütung am Arbeitsplatz - Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber potenziellen Sicherheitsrisiken muss identifiziert, bewertet und kontrolliert werden, und zwar durch eine angemessene Konstruktion, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung und sichere Arbeitsverfahren sowie fortlaufende Sicherheitsschulungen. Können diese Gefahren auf diese Weise nicht angemessen kontrolliert werden, sind den Arbeitnehmern geeignete, gut gewartete persönliche Schutzausrüstungen sowie Aufklärungsmaterial über die mit diesen Gefahren verbundenen Risiken zur Verfügung zu stellen. Es müssen auch angemessene Schritte unternommen werden, um schwangere Frauen/stillende Mütter aus Arbeitsverhältnissen mit hohen Gefahren zu entfernen, alle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz für schwangere Frauen und stillende Mütter, einschließlich derer, die mit ihren Arbeitsaufgaben verbunden sind, zu beseitigen oder zu verringern, sowie angemessene Vorkehrungen für stillende Mütter zu treffen.

 

Notfallvorsorge, Bereitschaft und Einsatz - Zulieferer müssen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz identifizieren, überprüfen und bewältigen, und zwar durch ein vorrangiges Verfahren aus Gefahrenbeseitigung, Technikkontrollen und/oder administrativer Kontrollen. Diese Pläne und Verfahren müssen sich auf die Minimierung von Schäden an Leben, Umwelt und Eigentum konzentrieren.

 

Verletzungen und Krankheiten am Arbeitsplatz - Prävention, Management, Verfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten müssen durch geeignete Verfahren und Systeme unterstützt werden. Diese Verfahren und Systeme sollten die Arbeiter dazu ermutigen, Vorfälle zu melden, nötige medizinische Versorgung bereitzustellen, in solchen Fällen zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen umzusetzen, um ihre Ursachen zu bekämpfen und somit die Wiederkehr der Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz zu erleichtern.

 

Arbeitshygiene - Die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen ist zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Wenn die Gefahren auf diese Weise nicht angemessen kontrolliert werden können, sind den Arbeitnehmern geeignete, gut gewartete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und zu verwenden. Schutzprogramme müssen Aufklärungsmaterial über die mit diesen Gefahren verbundenen Risiken enthalten.

 

Körperlich anstrengende Arbeit - Eine Belastung der Arbeiter durch körperlich anspruchsvolle Aufgaben, einschließlich manueller Handhabung von Material und schweren oder wiederholten Hebens, längeren Stehens und extrem monotoner oder kraftaufwändiger Montageaufgaben muss identifiziert, überprüft und kontrolliert werden.

 

Maschinenschutz - Produktions- und andere Maschinen müssen auf Sicherheitsrisiken hin bewertet werden. Physische Sicherungen, Verriegelungen und Absperrungen müssen bereitgestellt und angemessen instandgehalten werden, wo Maschinen eine Verletzungsgefahr für Arbeiter darstellen.

 

Hygiene- und Arbeitsplatzbedingungen - Den Arbeitnehmern muss Zugang zu sauberen Toilettenräumen, Trinkwasser sowie Räumlichkeiten zur hygienischen Zubereitung, Aufbewahrung und Aufnahme von Nahrung gewährleistet werden. Wenn Schlafräumlichkeiten bereitgestellt werden, müssen diese sauber und sicher gehalten werden und mit angemessenen Notfallausgängen, heißem Wasser zum Baden und Duschen, angemessener Beleuchtung, Wärme und Belüftung und angemessenem persönlichen Raum sowie Ein- und Ausgängen ausgestattet sein.

 

Gesundheits- und Sicherheitskommunikation - Die Zulieferer müssen den Arbeitnehmern eine angemessene Schulung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in ihrer Muttersprache anbieten. Gesundheits- und sicherheitsbezogene Informationen sind in der Einrichtung oder an einem anderen für die Arbeitnehmer leicht zugänglichen Ort deutlich auszuhängen. Wir sind uns bewusst, dass ein kontinuierlicher Beitrag und eine kontinuierliche Schulung der Arbeitnehmer für die Identifizierung und Lösung von Gesundheits- und Sicherheitsproblemen am Arbeitsplatz unerlässlich ist, und verlangen, dass unsere Zulieferer dies regelmäßig anstreben.

 

UMWELTPOLITIK

 

Wir verstehen, dass wir das Leben von Menschen nicht verbessern können, ohne dass wir selbst eng mit unseren Zulieferern zusammenarbeiten, um jegliche negativen Auswirkungen zu mindern, die unsere Fertigungsbetriebe möglicherweise auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen haben. Daher fordern wir von unseren Zulieferern, dass sie die in diesem Kodex dargelegten Umweltstandards erfüllen. Diese Umweltstandards sind:

 

Umweltauflagen und Berichterstattung - Alle Umweltauflagen, Umweltgenehmigungen und Umweltzertifizierungen müssen von Zulieferern eingeholt, eingehalten und auf dem aktuellen Stand gehalten und deren betrieblichen Anforderungen und Meldepflichten befolgt werden.

 

Vermeidung von Umweltverschmutzung und Ressourceneinsparung - Die Verwendung von Ressourcen und jegliche Abfallerzeugung durch unsere Zulieferer müssen auf ein Minimum gesenkt oder an der Quelle beseitigt werden, und zwar durch Verfahren wie die Änderung von Herstellungs-, Instandhaltungs- und Werksprozessen, oder in anderer Weise.

 

Gefahrstoffe - Zulieferer müssen ein systematisches Konzept zur Identifizierung, Verwaltung und Reduzierung von Chemikalien und anderen für Menschen oder Umwelt gefährlichen Materialien umsetzen, was die Identifizierung, Kennzeichnung und Verwaltung solcher Chemikalien einschließt, damit ihre sichere Handhabung, Transport, Lagerung, Verwendung, Wiederverwertung oder Wiederverwendung sowie Entsorgung gewährleistet sind.

 

Abfallwirtschaft - Zulieferer müssen ein systematisches Konzept zur Identifizierung, Verwaltung, Reduzierung und verantwortungsvollen Entsorgung oder Wiederverwertung von (ungefährlichem) Abfall umsetzen.

 

Luftemissionsmanagement - Luftemissionen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen, müssen vor dem Ausstoß gekennzeichnet, laufend überwacht, kontrolliert und wie erforderlich gehandhabt werden. Zulieferer haben eine routinemäßige Überwachung der Leistung ihrer Kontrollsysteme für Luftemissionen durchzuführen.

 

Materialbeschränkungen - Zulieferer müssen die in Bezug auf Verbot oder Beschränkung spezifischer Stoffe in Produkten und Herstellung, einschließlich Kennzeichnung zur Wiederverwertung und Entsorgung, geltenden Gesetze einhalten.

 

Wassermanagement - Zulieferer müssen ein Wassermanagementprogramm implementieren, das Wasserquellen, -nutzung und -ableitung dokumentiert, charakterisiert und überwacht, nach Möglichkeiten zur Wassereinsparung sucht und die Kontaminationskanäle kontrolliert. Das gesamte Abwasser ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu charakterisieren, zu überwachen, zu kontrollieren und wie erforderlich zu behandeln. Zulieferer müssen eine routinemäßige Überwachung der Leistung ihrer Abwasserbehandlungs- und Rückhaltesysteme durchführen, um eine optimale Leistung und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.

 

Energiekonsum und Treibhausgasemissionen - Die Zulieferer müssen den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen verfolgen und dokumentieren. Zulieferer sollen nach kostengünstigen Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minimierung ihres Energieverbrauchs und ihrer Treibhausgasemissionen suchen.

 

ETHIK

 

Wir glauben, dass es in Untermauerung der oben erläuterten Standards eine Notwendigkeit ist, die höchsten Standards ethischen Verhaltens in allen Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Daher fordern wir von unseren Zulieferern, dass sie die in diesem Kodex dargelegten ethischen Geschäftsstandards erfüllen. Diese ethischen Standards sind:

 

Unternehmensintegrität - Zulieferer müssen eine Null-Toleranz-Richtlinie vorweisen, die jegliche Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung untersagt.

 

Kein unzulässiger Vorteil - Bestechungsgelder oder andere Mittel zur Erlangung eines ungebührlichen oder unzulässigen Vorteils dürfen weder direkt noch indirekt über eine dritte Partei versprochen, angeboten, genehmigt, gegeben oder angenommen werden. Es sind Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren einzuführen, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.

 

Offenlegung von Information - Alle geschäftlichen Transaktionen sollten transparent durchgeführt und in den Geschäftsbüchern und -unterlagen der Zulieferer genau wiedergegeben werden. Darüber hinaus müssen die Zulieferer diese Informationen gemäß den geltenden Gesetzen genau offen legen.

 

Geistiges Eigentum - Rechte am geistigen Eigentum müssen respektiert werden; dies umfasst die Übertragung, Verwendung und Speicherung vertraulicher Informationen auf eine Weise, die geistige Eigentumsrechte und Vertraulichkeit angemessen schützt.

 

Faire Geschäftspraktiken, Werbung und Wettbewerb - Standards zu fairen Geschäftspraktiken, Werbung und Wettbewerb müssen aufrechterhalten werden.

 

Schutz der Identität und keine Vergeltungsmaßnahmen - Ein Programm, das die Vertraulichkeit, Anonymität und den Schutz von Hinweisgebern bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern gewährleistet, ist einzuhalten, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Den Arbeitnehmern ist ein formelles Verfahren mitzuteilen, durch das das Personal in der Lage ist, Bedenken vorzubringen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

 

Verantwortungsvolle Beschaffung von Materialien - Zulieferer müssen über ein Programm verfügen, das in angemessener Weise sicherstellt, dass Tantal, Zinn, Wolfram und Gold in den von ihnen hergestellten Produkten keine bewaffneten Gruppen direkt oder indirekt finanziert oder begünstigt, die schwere Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land begangen haben. Die Zulieferer müssen die Quelle und die Kontrollkette dieser Mineralien mit gebührender Sorgfalt prüfen und uns auf Anfrage ihre Sorgfaltsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Die Richtlinie von Fitbit zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien ist unter fitbit.com/legal verfügbar.

 

Datenschutz - Zulieferer müssen angemessene Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten aller Personen ergreifen, mit denen sie in geschäftlicher Beziehung stehen, einschließlich Zulieferern, Kunden, Konsumenten und ihrer Mitarbeiter. Zulieferer müssen bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Weitergabe personenbezogener Daten zumindest alle geltenden Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze sowie entsprechende Richtlinien einhalten.

 

MANAGEMENTSYSTEM

 

Wir glauben, dass für einen Zulieferer, der die Einhaltung der in diesem Kodex dargelegten Standards gewährleistet, die Umsetzung eines Managementsystems nach Zulieferer, das dazu konzipiert wurde, Betriebsrisiken in Verbindung mit diesem Kodex zu ermitteln und zu mildern und das Bestreben, seine Geschäftstätigkeiten fortwährend zu verbessern, von höchster Wichtigkeit sind. Den Kern jeglicher solcher Managementsysteme bilden die folgenden Elemente:

 

Unternehmensverpflichtung - Erklärungen, welche die Verpflichtungen des Zulieferers zur Einhaltung des Kodex und kontinuierlicher Verbesserung bestätigen, genehmigt von der Unternehmensleitung, einschließlich Übersetzung in die lokale Sprache.

 

Verantwortlichkeit und Zuständigkeit - Beauftragung von leitenden Führungskräften, die Umsetzung und laufende Überprüfung des Managementsystems sicherzustellen.

 

Rechtliche und weitere Anforderungen - Ein Verfahren zur Identifizierung, Überwachung und zum Verständnis geltender Gesetze, Richtlinien und Kundenanforderungen, einschließlich der Anforderungen dieses Kodex.

 

Risikobewertung und -management - Ein Prozess zur Identifizierung der rechtlichen, Compliance-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, der Sicherheit, der Arbeitspraktiken und der ethischen Risiken, die mit dem Betrieb eines Zulieferers verbunden sind. Zulieferer müssen die relevante Bedeutung für jedes Risiko bestimmen und angemessene verfahrenstechnische und physische Kontrollen implementieren, um die identifizierten Risiken zu kontrollieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

 

Verbesserungsziele - Niedergeschriebene Leistungsziele und Umsetzungspläne, um die Leistung von Zulieferern mit der Erreichung dieser Ziele zu verbessern.

 

Schulung - ein Schulungsprogramm für die Arbeitskräfte von Zulieferern, um dessen Richtlinien, Verfahren und Verbesserungsziele umzusetzen und geltende rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen.

 

Kommunikation - Ein Verfahren, mit dem klar und deutlich Informationen zu Richtlinien, Praktiken, Erwartungen und Leistungen an Arbeiter, Zulieferer und Kunden übermittelt werden.

 

Arbeiter-Feedback, Beteiligung und Beschwerden - Fortlaufende Verfahren zur Bewertung des Verständnisses der Mitarbeiter, zur Erhaltung von Feedback zu den Praktiken und Bedingungen die von diesem Kodex behandelt werden und um fortwährende Verbesserungen zu fördern.

 

Prüfungen und Bewertungen - Regelmäßige Selbstbeurteilungen zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit rechtlichen und behördlichen Anforderungen, des Inhalts des Kodex und Kundenvertragsanforderungen in Verbindung mit sozialer und umweltlicher Verantwortung.

 

Korrekturmaßnahmen einleiten - Rechtzeitig Korrekturmaßnahmen für durch interne oder externe Bewertungen, Inspektionen, Ermittlungen und Prüfungen identifizierte Mängel einleiten.

 

Dokumentation und Aufzeichnungen - Erstellung und Erhalt von Dokumenten und Datensätzen, um die Erfüllung gesetzlicher Auflagen und Einhaltung von Unternehmensanforderungen sowie angemessene Vertraulichkeit zwecks Datenschutz sicherzustellen.

 

Verantwortlichkeit des Zulieferers - Ein Verfahren, wodurch jeder Zulieferer die Anforderungen dieses Kodex an seine Zulieferer übermittelt und deren Einhaltung des Kodex überwacht.