Zusätzliche Bedingungen – Lieferung von Waren

 

 

 

LETZTE AKTUALISIERUNG: 20. Oktober 2017

Servicebedingungen

Diese Bedingungen legen die zusätzlichen Bedingungen fest, unter denen Fitbit die in einem Bestelldokument spezifizierten Waren ("Waren") vom Lieferanten kauft, und ergänzen die Fitbit-Lieferantenbedingungen.

 

LIEFERUNG; EIGENTUMSRECHT

 

Der Lieferant nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung der in den Bestellunterlagen genannten Liefertermine von entscheidender Bedeutung ist. Sofern im Bestelldokument nicht ausdrücklich andere Versandbedingungen festgelegt sind, liefert der Lieferant die Waren DDP (der im Bestelldokument angegebene Bestimmungsort) Incoterms 2010. Das Eigentum an den Waren geht am DDP-Lieferort auf Fitbit über. Wenn im Bestelldokument ausdrücklich andere Versandbedingungen festgelegt sind, ist Fitbit nur für die im Bestelldokument ausdrücklich genannten Versandkosten verantwortlich. Für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht ordnungsgemäß, wie hierin oder im jeweiligen Bestelldokument festgelegt, liefert, kann Fitbit nach eigenem Ermessen die Annahme einzelner oder aller Waren, die von diesem Bestelldokument abgedeckt werden, verweigern und übernimmt dafür keine Haftung.

 

STORNIERUNG UND VERSCHIEBUNG EINER BESTELLUNG

 

Fitbit behält sich hiermit das Recht vor, jede Bestellung von Waren im Rahmen eines Bestelldokuments zu verschieben oder zu stornieren. Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, übernimmt Fitbit keine Haftung für die Waren oder für damit zusammenhängende Ausgaben des Lieferanten, wenn Fitbit dem Lieferanten eine solche Verschiebung oder Stornierung mindestens dreißig (30) Tage vor dem Versand der Waren mitteilt. Teilt Fitbit eine solche Verschiebung oder Stornierung (E-Mail ist ausreichend) weniger als dreißig (30) Tage vor dem Versand der Waren durch den Lieferanten mit, ist der Lieferant verpflichtet, die mit einer solchen Verschiebung oder Stornierung verbundenen Kosten zu mindern. Jede Minderung muss im Voraus von Fitbit genehmigt werden, und Fitbit ist für die Kosten der Waren abzüglich der Erlöse aus der Minderung verantwortlich.

 

ÄNDERUNGEN AN BESTELLUNGEN

 

Der Lieferant wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um alle Anfragen von Fitbit zu unterstützen, die darauf abzielen, die Mengen zu erhöhen oder zu verringern, das Lieferdatum, die Versandart oder Verpackung oder den Lieferort zu ändern oder Änderungen an den Waren selbst vorzunehmen.

 

INSPEKTION UND ANNAHME; ABHILFE

 

Sofern in einem Bestelldokument nicht anderweitig festgelegt, hat Fitbit dreißig (30) Tage nach Erhalt der betreffenden Waren Zeit, diese auf ihre Konformität mit dem betreffenden Bestelldokument und allen anderen zugehörigen Spezifikationen zu prüfen (zusammenfassend die "Prüfkriterien"). Die von Fitbit erhaltenen Waren gelten erst dann als angenommen, wenn Fitbit festgestellt hat, ob die Waren den Prüfkriterien entsprechen. Darüber hinaus stellt die Begleichung einer Rechnung durch Fitbit keine Annahme der betreffenden Waren dar. Eine Nutzung der Waren ausschließlich zum Zweck der Prüfung stellt keine Annahme der Waren dar. Sollten Waren nicht den Prüfkriterien entsprechen, hat Fitbit das Recht, alle gemäß dem jeweiligen Bestelldokument gelieferten Waren zurückzuweisen und noch nicht erfüllte Bestellungen oder Lieferungen zu stornieren; immer vorausgesetzt, dass Fitbit keine Haftung für die nicht konformen Waren oder für damit verbundene Aufwendungen des Lieferanten übernimmt. In Bezug auf solche nicht vertragsgemäßen Waren ist nach eigenem Ermessen von Fitbit und zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die Fitbit zur Verfügung stehen, (i) der Lieferant verpflichtet, die nicht vertragsgemäßen Waren innerhalb von zehn (10) Tagen auf seine Kosten zu reparieren oder auszutauschen; (ii) der Lieferant verpflichtet, die nicht vertragsgemäßen Waren auf sein Risiko und seine Kosten zurückzunehmen und Fitbit den entsprechenden Preis gutzuschreiben oder Fitbit den Kaufpreis für die zurückgegebenen Waren zu erstatten; oder (iii) falls keine der beiden Optionen nach vernünftigem Ermessen von Fitbit als durchführbar erachtet wird, nimmt Fitbit die nicht vertragsgemäßen Waren vorbehaltlich einer angemessenen, von den Parteien schriftlich vereinbarten Preisminderung an.

 

ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN

 

Zusätzlich zu den Zusicherungen und Gewährleistungen, die in den Fitbit-Lieferantenbedingungen festgelegt sind, sichert der Lieferant zu und gewährleistet, dass: (i) er über ein einwandfreies und übertragbares Eigentumsrecht an den Waren verfügt, (ii) alle Waren neu sind (d. h. nicht gebraucht oder überholt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Teile davon), sofern in einem Bestelldokument nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und (iii) alle Waren nach bestem Wissen des Lieferanten frei von jeglichen Ansprüchen auf Rechtsverletzung sind.

 

Der Lieferant sichert ferner zu und gewährleistet, dass alle gelieferten Waren für einen Zeitraum von: (x) fünfzehn (15) Monaten ab dem Datum der Lieferung an Fitbit oder (y) für den Zeitraum, der in der Standardgarantie des Lieferanten für die Waren vorgesehen ist, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist (die "Garantiezeit": (a) frei von Mängeln sind, einschließlich, ohne Einschränkung, in der Verarbeitung, im Material, im Design und in der Herstellung, und (b) den Anforderungen des/der anwendbaren Bestelldokuments/Bestelldokumente und allen anderen zugehörigen Spezifikationen entsprechen; und (iii) sofern in einem Bestelldokument nicht anders angegeben, für den normalen Gebrauch sicher sind, ungiftig sind, keine anormalen Gefahren für Personen oder ihre Umgebung darstellen und ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen als normaler Abfall entsorgt werden können.

 

Wenn Fitbit der Ansicht ist, dass eine der Waren nicht mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Gewährleistungen übereinstimmt, wird Fitbit den Lieferanten unverzüglich über diese Nichtübereinstimmung informieren. Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, wird der Lieferant in Bezug auf Waren, die nicht mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Gewährleistungen übereinstimmen, nach Fitbits Ermessen entweder die Waren reparieren oder ersetzen oder Fitbit den Preis der Waren gutschreiben oder Fitbit den Kaufpreis für die zurückgegebenen Waren erstatten. Für ersetzte und reparierte Waren gilt die Gewährleistung für den Rest der Garantiezeit.

 

ENTSCHÄDIGUNG

 

Zusätzlich zu den Freistellungsverpflichtungen des Lieferanten, die in den Fitbit-Lieferantenbedingungen dargelegten sind, wird der Lieferant Fitbit, seine Verbundenen Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte von allen Klagen Dritter und allen damit verbundenen Verlusten, Haftungen, Schäden, Ausgaben und Kosten, die sich aus einer angeblichen Nichteinhaltung der in dieser Vereinbarung dargelegten Gewährleistungen durch die Waren ergeben oder damit zusammenhängen, verteidigen, entschädigen und schadlos halten.