DATUM DER LETZTEN AKTUALISIERUNG: 24. OKTOBER 2016
SOFERN NICHT EIN SEPARATER, UNTERZEICHNETER SCHRIFTLICHER VERTRAG DIESEN VERKAUF REGELT, SIND ALLE PRODUKTKÄUFE, AUFTRAGSANNAHMEN, BESTÄTIGUNGEN, ANGEBOTE UND RECHNUNGEN AUSDRÜCKLICH VON DER AKZEPTANZ DIESER BEDINGUNGEN DURCH DEN KÄUFER ABHÄNGIG. VORGEDRUCKTE ODER HANDSCHRIFTLICHE BEDINGUNGEN AUF DEM BESTELLFORMULAR DES KÄUFERS ODER ÄHNLICHEN DOKUMENTEN HABEN KEINE KRAFT ODER WIRKUNG. DER KÄUFER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AUF SOLCHE BEDINGUNGEN ZU VERZICHTEN, INSBESONDERE AUF SOLCHE, DIE ZUSÄTZLICH ZU DIESEN BEDINGUNGEN GELTEN ODER MIT IHNEN UNVEREINBAR SIND.
1. ANNAHME DURCH DEN KÄUFER; GESAMTER VERTRAG.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Fitbit und dem Käufer von Produkten gemäß diesen Bedingungen ("Käufer") dar. Der hier verwendete Begriff "Fitbit" bezeichnet die auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebene juristische Person von Fitbit (der "Fitbit-Auftraggeber").Diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Fitbit und dem Käufer dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den hierin festgelegten Gegenstand.
Diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Fitbit und dem Käufer dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den hierin festgelegten Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie diese Vereinbarung nicht im Vertrauen auf eine Garantie, Zusicherung, Erklärung, Zustimmung oder Vereinbarung gleich welcher Art (unabhängig davon, ob fahrlässiger oder argloser Natur) von einer Person eingegangen ist, ausgenommen in dem Umfang, der ausdrücklich in diese Vereinbarung aufgenommen worden ist. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch Fitbit ist ausdrücklich von der Einwilligung des Käufers in diese Bedingungen abhängig. Eine solche Einwilligung wird durch eines der folgenden Mittel schlüssig festgestellt: (i) Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer; und/oder (ii) Zahlung, Annahme der Lieferung oder Verwendung, Weitervertrieb oder Weiterverkauf der von Fitbit gemäß diesen Bedingungen bereitgestellten Produkte ("Produkte"). Die Erteilung künftiger Aufträge durch den Käufer ohne eine gesonderte, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung begründet abschließend einen Geschäftsgang, bei dem diese Bedingungen einen verbindlichen Vertrag darstellen.
2. PREISE UND STEUERN
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich lediglich um Schätzungen; die Endpreise für die Produkte ergeben sich aus den von Fitbit gestellten Rechnungen. Der Preis für die Produkte versteht sich ausschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren oder Abgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.), Waren- und Dienstleistungssteuer ("GST"), Zölle oder andere staatliche Steuern. Der Käufer ist verpflichtet, nach Erhalt einer gültigen Rechnung von Fitbit die zusätzlichen Beträge in Bezug auf alle anwendbaren Steuern, Gebühren oder Abgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, GST, Zölle oder andere staatliche Steuern, die auf die Lieferung der Produkte erhoben werden, an Fitbit zu zahlen. Wenn Fitbit zum Zeitpunkt des Verkaufs oder danach zur Zahlung solcher Steuern, Gebühren oder Abgaben verpflichtet ist, hat der Käufer diese an Fitbit zu erstatten, es sei denn, Fitbit wird von den zuständigen Behörden als Steuer-, Gebühren- oder Abgabenzahler angesehen und der Käufer kann nachweisen, dass Fitbit dieser ist. Vor der Annahme der Bestellung des Käufers durch Fitbit behält sich Fitbit das Recht vor, die Preise zu erhöhen, um etwaige Preiserhöhungen bei Materialien, Lieferkosten oder sonstigen Aufwendungen abzudecken. Wenn Fitbit eine solche Preiserhöhung vornimmt, hat der Käufer das Recht, die Bestellung des Käufers zu stornieren, ohne dass ihm daraus irgendwelche Nachteile entstehen. Der Käufer ist allein für die Festlegung des Preises verantwortlich, den er den Endnutzern für die Produkte in Rechnung stellt. Ungeachtet des Vorstehenden muss der Käufer als Bedingung für das in Abschnitt 5 unten gewährte Recht, wenn die Produkte zur Verwendung in einem Wellness- oder Gesundheitsprogramm für Unternehmen erworben werden, mindestens 25 % des niedrigsten Preises des Produkts, das den Endnutzern zur Verfügung gestellt wird, subventionieren. Wenn Produkte an Endbenutzer im Paket mit dem Angebot des Käufers verkauft werden (ein "Servicepaket"), ist der Käufer allein für die Festlegung des Preises verantwortlich, der den Endbenutzern für das Servicepaket berechnet wird. Das Servicepaket darf nicht für weniger als 150 % des Einzelhandelspreises des Produkts angeboten werden.
3. VERSAND.
Die Produkte können pro Bestellung für den Versand an eine einzige Adresse bestimmt werden. Der Käufer muss die Versandadressen zum Zeitpunkt des Kaufs angeben. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, erfolgt der Versand FOB (gemäß Incoterms 2010) Versandort von Fitbit, wobei der Käufer für alle Versandkosten verantwortlich ist, einschließlich etwaiger Versicherungs- oder zusätzlicher Versandkosten, die aufgrund der spezifischen Anweisungen des Käufers anfallen. Liegen keine besonderen Versandanweisungen vor, versendet Fitbit auf die von ihr als am günstigsten erachtete Weise in handelsüblicher Verpackung.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wurde dem Käufer von Fitbit ein Kredit gewährt, sind Zahlungen in der in der Bestellung des Käufers angegebenen Währung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von Fitbit zu leisten; andernfalls müssen alle Bestellungen vor dem Versand bezahlt werden. Leistet der Käufer die Zahlung nicht zum oder vor dem Fälligkeitsdatum, sind auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von einem (1) % des fälligen Betrags pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Fitbit behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Kreditbedingungen des Käufers zu ändern und/oder die Zahlung per Nachnahme für den Versand zu verlangen, wenn der Käufer Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt. In dem Umfang, in dem Fitbit den Weiterverkauf oder die Weitergabe an Endnutzer wie unten beschrieben gestattet hat, entbindet die Nichtzahlung durch Endnutzer den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, Gebühren an Fitbit zu zahlen
5. RECHT AUF WEITERVERTRIEB
Vorbehaltlich dieser Bedingungen hat der Käufer für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach der Lieferung ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht zum Weiterverkauf und zum Vertrieb der hierunter gekauften Produkte an: a). Mitarbeiter des Käufers oder seiner Kunden, oder b). Teilnehmer am Wellness- oder Gesundheitsmanagementprogramm des Käufers (in jedem Fall "Endnutzer") für ihren persönlichen Gebrauch ohne Recht auf Weitervertrieb. Der Käufer hat kein Recht, die Produkte an andere Dritte weiterzuverkaufen oder zu vertreiben. Darüber hinaus kann Fitbit dem Käufer von Zeit zu Zeit bestimmte schriftliche und Online-Programmmaterialien zur Verfügung stellen, die Richtlinien, Einschränkungen und andere Details zum Weiterverkauf und Vertrieb der Produkte enthalten. Die fortlaufende Berechtigung zum Weiterverkauf oder Vertrieb der Produkte hängt davon ab, dass der Käufer die in diesen Programmunterlagen festgelegten Anforderungen erfüllt.
6. ENDNUTZERBEZIEHUNGEN
Endnutzer müssen ihre Produkte bei Fitbit registrieren und den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Fitbit zustimmen, um die Produkte und den Online-Service von Fitbit nutzen zu können. Auch wenn ein Endnutzer das Produkt direkt vom Käufer erworben hat, ist dieser Endnutzer in Bezug auf seine Nutzung des Produkts und des Online-Fitbit-Dienstes ein direkter Kunde von Fitbit. Jeder Endnutzer muss sein eigenes Online-Konto für den Fitbit-Dienst erstellen; der Käufer darf keine Fitbit-Konten im Namen eines Endnutzers erstellen (und darf dies auch keinem Dritten gestatten).
7. GEWÄHRLEISTUNG UND RÜCKGABE.
Fitbit gewährt seine eingeschränkte Standardgewährleistung (derzeit unter http://www.fitbit.com/returns aufgeführt) für alle im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Produkte direkt an die Endnutzer und nicht an den Käufer. Jeder Endnutzer muss sich im Falle von Garantieproblemen direkt an Fitbit wenden, wobei Fitbit und der Käufer jedoch vereinbaren können, unter besonderen Umständen ein Massen-RMA-Verfahren durchzuführen. Stellt Fitbit nach eigenem Ermessen fest, dass eine Rückerstattung erforderlich ist, um einen Gewährleistungsanspruch zu erfüllen, erstattet Fitbit bei Rückgabe des defekten Produkts den vom Käufer gezahlten Kaufpreis direkt an den Käufer, und der Käufer ist für die Rückerstattung an den Endbenutzer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Beträge von Fitbit verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden kann Fitbit eine Rückerstattung direkt an den jeweiligen Endnutzer ausstellen. Fitbit ist in keinem Fall haftbar für Erstattungen, die den Kaufpreis, der für das mangelhafte Produkt an Fitbit gezahlt wurde, überschreiten.
8. FITBIT-ENDNUTZER-SUPPORTVERPFLICHTUNGEN
Endnutzer werden den Standard-Kundensupportprozess mit E-Mail-Support unter http://contact.fitbit.com und FAQs unter http://help.fitbit.com befolgen.
9. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG, DIE GEMÄSS ABSCHNITT 7 DIREKT AN ENDNUTZER GEWÄHRT WIRD, WERDEN DIE PRODUKTE UND ALLE FITBIT-DIENSTLEISTUNGEN DEM KÄUFER "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GEBEN WEDER FITBIT NOCH SEINE LIEFERANTEN ANDERE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER VERPFLICHTUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DES EIGENTUMS, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
10. KEINE WEITERGABE VON ENDNUTZERDATEN
Der Käufer ist nicht berechtigt, Informationen, die direkt oder indirekt von einem Endnutzer durch die Nutzung der Produkte oder des Fitbit-Dienstes erhoben werden ("Endnutzerdaten"), gemäß diesen Bedingungen zu erhalten. Jegliche Weitergabe von Endnutzerdaten durch die Parteien erfolgt nur auf der Grundlage einer separat abgeschlossenen Vereinbarung zwischen den Parteien.
11. VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS UND SCHADENERSATZ
Der Käufer gibt keinerlei Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf die Spezifikationen, Merkmale, Fähigkeiten oder sonstigen Eigenschaften der Produkte oder der Dienstleistungen von Fitbit ab, die über die in den Produktbeschreibungen oder den von Fitbit an den Käufer gelieferten Werbematerialien gemachten Angaben hinausgehen oder diesen widersprechen. In keinem Fall darf der Käufer sonstige Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien von oder im Namen von Fitbit abgeben. Der Käufer ist verpflichtet, Fitbit und die Produkte jederzeit in positiver und professioneller Weise zu repräsentieren. Der Käufer verpflichtet sich, keine betrügerischen, irreführenden, illegalen oder unethischen Praktiken anzuwenden, die Fitbit oder den Produkten schaden könnten. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden internationalen, bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften in den Bereichen Beschäftigung, Schutz personenbezogener Daten, Datenschutz sowie Import- und Export-Compliance) in Verbindung mit seinen Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich, Fitbit von jeglichen Verlusten, Kosten, Haftungen oder Schäden zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich Anwaltskosten, für die Fitbit haftbar gemacht werden kann, die sich aus der Abgabe von Garantien oder Zusicherungen durch den Käufer, die nicht schriftlich von Fitbit autorisiert wurden, oder aus anderen Handlungen oder Unterlassungen des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder dem Weiterverkauf der Produkte ergeben. Fitbit kann sich auf eigene Kosten an der Verteidigung gegen solche Ansprüche durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl beteiligen. Der Käufer wird sich ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fitbit nicht auf einen Vergleich einlassen, wenn dieser von Fitbit verlangt, eine Maßnahme zu ergreifen, eine Maßnahme zu unterlassen oder eine Haftung einzuräumen.
12. EIGENTUMSRECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Fitbit behält alle Rechte, Titel und Anteile an sämtlichem geistigem Eigentum (insbesondere alle Patentrechte, Urheberrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Marken, Dienstleistungsmarken, zugehöriger Geschäftswert, Designs und vertrauliche und geschützte Informationen) an und in Bezug auf die Produkte, Marken und alle zugehörigen Dienstleistungen, Technologien oder Dokumentationen sowie alle Änderungen oder abgeleiteten Werke davon (einschließlich etwaiger Vorschläge oder Rückmeldungen des Käufers). In einem Produkt enthaltene Software wird nur unter Lizenz bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, darf der Käufer die Produkte nicht kopieren, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückentwickeln, noch darf er es Dritten gestatten, dies zu versuchen. Fitbit behält sich alle Rechte vor, die dem Käufer hiernach nicht ausdrücklich gewährt werden.
13. FITBIT-MARKENZEICHEN
Fitbit gewährt dem Käufer hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung des Namens von Fitbit und der jeweiligen Produktmarken (zusammenfassend "Markenzeichen") ausschließlich für den Vertrieb, das Marketing und die Werbung für die Produkte an Endverbraucher in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen. Jegliche Nutzung der Markenzeichen ist auf zwölf (12) Monate ab dem Datum der Bestellung beschränkt und unterliegt der Überprüfung und Genehmigung durch Fitbit. Der Käufer wird jede problematische, nicht genehmigte oder verletzende Nutzung der Marken innerhalb einer angemessenen Frist nach Benachrichtigung durch Fitbit einstellen. Der Käufer darf keine in die Produkte eingearbeiteten, auf ihnen markierten oder an ihnen befestigten Marken oder sonstigen Eigentumshinweise entfernen. Sämtlicher aus der Verwendung von Fitbit-Markenzeichen entstehender Firmenwert geht an Fitbit über und kommt Fitbit zugute. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, keinen Domainnamen zu registrieren oder zu versuchen, einen Domainnamen zu registrieren, der das Wort "Fitbit" oder einen Produktnamen eines Fitbit-Produkts enthält, und, falls der Käufer einen solchen Domainnamen registriert hat, diesen unverzüglich und kostenlos auf Fitbit zu übertragen. Der Käufer erkennt an, dass seine Werbung für Fitbit und die Produkte in einer professionellen und positiven Art und Weise, die mit den von Fitbit zur Verfügung gestellten Materialien übereinstimmt, von wesentlicher Bedeutung für den Firmenwert von Fitbit in Bezug auf die Produkte ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Versäumnis, dies zu tun, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen darstellt.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
IN KEINEM FALL IST FITBIT (ODER EIN DRITTANBIETER) HAFTBAR FÜR: (i) JEGLICHEN NUTZUNGSAUSFALL; (ii) DATENVERLUST; (iii) AUSFALL VON SICHERHEITSMECHANISMEN; (IV) GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG; (V) ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN; ODER (VI) INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, AUCH WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DIE GESAMTE HAFTUNG VON FITBIT (UND SEINEN DRITTLIEFERANTEN), DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN UND DEN IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN ERWORBENEN PRODUKTEN ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, ÜBERSTEIGT NICHT DEN KAUFPREIS DER ENTSPRECHENDEN PRODUKTE, DEN DER KÄUFER IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN AN FITBIT GEZAHLT HAT. NICHTS IN DIESEN BEDINGUNGEN SCHRÄNKT DIE HAFTUNG EINER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR ETWAS EIN, FÜR DAS EINE PARTEI IHRE HAFTUNG GESETZLICH NICHT EINSCHRÄNKEN ODER AUSSCHLIESSEN KANN. Die Parteien vereinbaren, dass die in diesem Abschnitt 14 genannten Beschränkungen bestehen bleiben und auch dann gelten, wenn sich herausstellt, dass ein in diesen Bedingungen genanntes beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat.
15. VERTRAULICHKEIT
Der Käufer wird niemandem außer seinen Rechtsanwälten, Buchhaltern und anderen professionellen Beratern, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, die folgenden Arten von Informationen offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben: (a) jegliche Verkaufsbedingungen, einschließlich von Fitbit angebotener Preise oder Rabatte oder dieser Bedingungen, (b) jegliche Informationen über die Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Leistungsmerkmale oder Spezifikationen, und (c) jegliche von Fitbit offengelegten Informationen über sein Geschäft oder seine Technologie. Dieser Abschnitt 15 bleibt auch nach einer Kündigung oder dem Auslaufen dieser Bedingungen bestehen.
16. INSOLVENZ
Wenn der Käufer die Zahlung seiner Schulden einstellt oder einzustellen droht oder als zahlungsunfähig im Sinne von Section 123(1) des Insolvency Act 1986 gilt oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder ein gerichtliches Verwaltungsverfahren oder einen Vergleich oder ein Arrangement mit seinen Gläubigern eingeht (oder wenn ein den Ereignissen in dieser Klausel ähnliches oder vergleichbares Ereignis in einer Gerichtsbarkeit eintritt, in der der Käufer eingetragen ist, (oder wenn ein ähnliches oder analoges Ereignis in dieser Klausel in einer Rechtsordnung eintritt, in der der Käufer seinen Sitz hat, seine Geschäftstätigkeit ausübt oder seine Rechnungsanschrift hat), kann Fitbit diese Bedingungen oder eine Bestellung unverzüglich durch schriftliche Mitteilung kündigen, ohne dass dadurch andere Rechte oder Rechtsmittel von Fitbit beeinträchtigt werden.
17. BESTECHUNG UND COMPLIANCE.
Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass (a) er sich im Zusammenhang mit diesen Bedingungen nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligt hat und beteiligen wird, die einen Verstoß gegen geltende Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Kodizes zur Bekämpfung von Bestechung und/oder Korruption, denen Fitbit unterliegt, darstellen würden; (b) Der Käufer wird keine Zahlungen oder Geschenke oder Angebote oder Versprechungen von Zahlungen oder Geschenken jeglicher Art, weder direkt noch indirekt, an einen Beamten einer ausländischen Regierung oder einer Behörde oder Einrichtung dieser Regierung leisten; und (c) der Käufer wird sich in jeder Hinsicht an den Foreign Corrupt Practices Act (oder ein ähnliches Gesetz) halten. Wenn die Produkte zur Verwendung in einem Wellness- oder Gesundheitsprogramm eines Unternehmens erworben werden, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die im Wellness Community Pledge aufgeführten Best Practices zu überprüfen, die unter www.fitbit.com/group-health/pledge zur Verfügung stehen und erkennt an, dass diese bewährten Praktiken als allgemeine Orientierungshilfe gedacht sind. Der Käufer erkennt an, dass er allein für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Konformität eines Wellness-Programms verantwortlich ist, einschließlich der Registrierung bei örtlichen Betriebsräten oder Datenschutzbehörden, falls zutreffend.
18. HÖHERE GEWALT
Fitbit haftet nicht für Verluste, Schäden oder Bußgelder, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben, wenn diese Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Fitbit liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferantenverzug, höhere Gewalt, Arbeitsunruhen, Krankheiten, Überschwemmungen, Feuer, Explosionen oder Erdbeben. In einem solchen Fall gilt der Liefertermin als um den Zeitraum verlängert, der der Verzögerung entspricht. Dauert ein solcher Grund jedoch länger als 1 (einen) Monat an, kann Fitbit diese Bedingungen (und jede damit verbundene Bestellung) durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen.
19. ÄNDERUNGEN UND VERZICHTE.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Fitbit von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Änderungen an diesen Bedingungen vornehmen kann; Änderungen an der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Version dieser Bedingungen sind jedoch nur dann für eine der Parteien verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der jeweiligen Partei unterzeichnet sind.
20. ANWENDBARES RECHT:
a) Handelt es sich bei dem Fitbit-Vertragspartner um Fitbit, Inc., so unterliegen alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder den Dienstleistungen ergeben, kalifornischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen dieses Bundesstaates, und werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten von San Francisco County, Kalifornien, verhandelt. Die Parteien stimmen der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu.
b) Handelt es sich bei dem Fitbit-Vertragspartner um Fitbit Australia Pty. Ltd. ist, unterliegen diese Bedingungen dem australischen Recht und sind entsprechend auszulegen, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahlregeln. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden; allerdings kann jede Partei bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung für irreparable Verluste oder Schäden beantragen, die ihr durch einen Verstoß der anderen Partei entstehen. Der Ort eines solchen Schiedsverfahrens ist Sydney, Australien, und die Verfahrenssprache ist die englische Sprache. Ein Urteil über einen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht ergehen.
c) Handelt es sich bei dem Fitbit-Vertragspartner um Fitbit International Limited, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen Englands unter Ausschluss jeglicher Rechtswahlregeln. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden; allerdings kann jede Partei bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung für irreparable Verluste oder Schäden beantragen, die ihr durch einen Verstoß der anderen Partei entstehen. Der Ort eines solchen Schiedsverfahrens ist London, England, und die Verfahrenssprache ist die englische Sprache. Ein Urteil über einen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht ergehen.
d) Handelt es sich bei dem Fitbit-Vertragspartner um Fitbit Singapore Pte. Ltd. ist, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen von Singapur und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahlregeln. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden; allerdings kann jede Partei bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung für irreparable Verluste oder Schäden beantragen, die ihr durch einen Verstoß der anderen Partei entstehen. Der Ort eines solchen Schiedsgerichtsverfahrens ist Singapur, und die Verfahrenssprache ist die englische Sprache. Ein Urteil über einen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht ergehen.
e) In jedem Fall, der unter diesen Abschnitt fällt, ist die obsiegende Partei in einem Verfahren zur Durchsetzung dieser Bedingungen berechtigt, ihre Anwaltsgebühren und -kosten im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren zu erstatten. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sind nicht anwendbar.
21. UNABHÄNGIGE VERTRAGSPARTNER.
Die Parteien dieser Bedingungen sind unabhängige Vertragspartner. Zwischen den Parteien wird hiermit keine Beziehung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, eines Arbeitsverhältnisses, einer Franchise oder einer Agentur geschaffen. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.
22. STAATLICHE ENDNUTZER.
Elemente der Produkte enthalten oder werden mit kommerzieller Computersoftware bereitgestellt. Handelt es sich bei dem Benutzer oder Lizenznehmer der Produkte um eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten, ist die Verwendung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung der Produkte oder der zugehörigen Dokumentation jeglicher Art, einschließlich technischer Daten und Handbücher, durch einen Lizenzvertrag oder diese Bedingungen in Übereinstimmung mit der Federal Acquisition Regulation 12.212 für zivile Zwecke und der Defense Federal Acquisition Regulation Supplement 227.7202 für militärische Zwecke eingeschränkt. Die Produkte wurden vollständig auf private Kosten entwickelt. Jede andere Nutzung ist untersagt.
23. SALVATORISCHE KLAUSEL.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, so ist diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken, so dass diese Bedingungen ansonsten in Kraft bleiben.
24. VARIATION.
Keine angebliche Änderung dieser Bedingungen ist gültig, es sei denn, sie erfolgt in schriftlicher Form (was E-Mail ausschließt) und wird von jeder Partei oder in ihrem Namen unterzeichnet.
25. VERZICHT
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz durchzusetzen oder auszuüben, kann nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf angesehen werden, noch kann es so wirken, dass es die Durchsetzung oder Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs zu einem späteren Zeitpunkt verhindert. Ein Verzicht hinsichtlich eines Verstoßes gegen diese Bedingungen darf nicht als ein Verzicht für nachfolgende Verstöße angesehen werden.
26. AUSSCHLUSS VON RECHTEN DRITTER.
Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, ist keine Bestimmung dieser Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 (oder einer ähnlichen oder analogen Gesetzgebung in einer Rechtsordnung, in der der Käufer eingetragen ist, ein Geschäft betreibt oder seine Rechnungsadresse hat) durch eine Person durchsetzbar, die nicht Vertragspartei ist, und keine Bestimmung ist dazu bestimmt, einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen.
27. MITTEILUNGEN.
Alle Mitteilungen, die einer Partei gemäß diesen Bedingungen zugehen, bedürfen der Schriftform (ausgenommen E-Mail), die von der oder im Namen der sie übermittelnden Partei unterzeichnet ist, und sind persönlich zu übergeben oder per Einschreiben an die Adresse der Partei zu senden. Jede Partei kann durch eine Mitteilung, die in Übereinstimmung mit dieser Klausel erfolgt, ihre Adresse für die Zwecke dieser Klausel ändern. Eine Mitteilung gilt als zugestellt: (i) zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie persönlich übergeben wird, oder (ii) 2 (zwei) Werktage nach der Absendung per Post.
28. ÜBERSETZUNG.
Wenn Fitbit eine Übersetzung der englischsprachigen Version dieser Bedingungen zur Verfügung stellt, ist im Falle eines Konflikts die englischsprachige Version dieser Bedingungen maßgeblich.
29. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN IN ABHÄNGIGKEIT VOM STANDORT DES KÄUFERS.
29A. Für Käufer mit einer Rechnungsadresse in Frankreich gelten anstelle des obigen Abschnitts 4 die folgenden zusätzlichen Bedingungen: Wurde dem Käufer von Fitbit ein Kredit gewährt, sind Zahlungen in der in der Bestellung des Käufers angegebenen Währung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von Fitbit zu leisten; andernfalls müssen alle Bestellungen vor dem Versand bezahlt werden. Leistet der Käufer die Zahlung nicht zum oder vor dem Fälligkeitsdatum, sind auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von (i) zwei (2) % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England oder (ii) dem gesetzlich zulässigen Mindestsatz, d. h. für Frankreich das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes, zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung. Darüber hinaus hat der Käufer auf Verlangen eine Pauschale für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro gemäß dem französischen Handelsgesetzbuch sowie Anwaltskosten und alle zusätzlichen Kosten zu zahlen, die Fitbit im Zusammenhang mit der Einziehung der Fitbit gemäß diesen Bedingungen und/oder der Bestellung des Käufers geschuldeten Gebühren entstehen. Fitbit behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Kreditbedingungen des Käufers zu ändern und/oder die Zahlung per Nachnahme für den Versand zu verlangen, wenn der Käufer Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt. Soweit Fitbit den Weiterverkauf oder den Vertrieb an Endnutzer wie in diesen Bedingungen beschrieben gestattet hat, entbindet die Nichtzahlung durch Endnutzer den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren an Fitbit.
29B. Für Käufer mit einer Rechnungsadresse in Neuseeland gelten anstelle des obigen Abschnitts 9 die folgenden zusätzlichen Bedingungen: MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG, DIE GEMÄSS ABSCHNITT 7 DIREKT AUF ENDVERBRAUCHER AUSGEDEHNT WIRD, WERDEN DIE PRODUKTE UND ALLE FITBIT-DIENSTLEISTUNGEN DEM KÄUFER "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG (EINSCHLIESSLICH DES CONSUMER GUARANTEES ACT 1993 (NZ)) GEBEN WEDER FITBIT NOCH SEINE LIEFERANTEN IRGENDWELCHE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER VERPFLICHTUNGEN AB, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DES EIGENTUMS, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VEREINBAREN FITBIT UND DER KÄUFER, DIE ABSCHNITTE 9, 12A, 13 UND 14(A) DES FAIR TRADING ACT 1986 (NZ) UND DIE ENTSPRECHENDEN BESTIMMUNGEN DES CONSUMER GUARANTEES ACT 1993 (NZ) VERTRAGLICH AUSZUSCHLIESSEN.
29C. Für jeden Käufer mit einer Rechnungsadresse in Italien gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: VERSTÄNDNIS. Gemäß § 1341 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches hat der KÄUFER alle Abschnitte gelesen und verstanden, und er erkennt an und stimmt zu, dass einige Abschnitte für ihn belastend sein könnten, insbesondere die Abschnitte unter 4. Zahlungsbedingungen, 9. Gewährleistungsausschluss, 14. Haftungsbeschränkung 20. Anwendbares Recht. Der KÄUFER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und akzeptiert die Bestimmungen der Abschnitte 4. Zahlungsbedingungen, 9. Gewährleistungsausschluss, 14. Haftungsbeschränkung, 20. Anwendbares Recht.
29D. Für jeden Käufer mit einer Rechnungsadresse in Japan gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: AUSSCHLUSS ANTISOZIALER KRÄFTE. Der Käufer sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass er, seine Muttergesellschaft, seine Tochtergesellschaften, die mit ihm verbundenen Unternehmen und die Mitarbeiter und Aktionäre mit 50 % der Stimmrechte (zusammen, einschließlich des Käufers, die "Verbundenen Parteien") nicht unter die folgenden Kategorien (zusammen, die "Antisozialen Kräfte") fallen oder in Zukunft fallen werden: (a) eine Gruppe des organisierten Verbrechens; (b) ein Mitglied einer Gruppe des organisierten Verbrechens; (c) ein Quasi-Mitglied einer Gruppe des organisierten Verbrechens; (d) ein verbundenes Unternehmen oder ein Verband einer Gruppe des organisierten Verbrechens; (e) ein korporativer Erpresser; oder (f) andere Gruppen, die den oben genannten gleichzusetzen sind. Der Käufer sichert zu, gewährleistet und bestätigt, dass die Verbundenen Parteien selbst oder durch den Einsatz von Dritten niemals eine der folgenden Handlungen vorgenommen haben und auch in Zukunft nicht vornehmen werden (a) eine Forderung mit Gewalt; (b) eine unangemessene Forderung, die über die gesetzliche Verantwortung hinausgeht; (c) die Verwendung einschüchternder Worte oder Handlungen in Bezug auf Transaktionen; (d) eine Handlung zur Verleumdung des Rufs oder zur Beeinträchtigung des Geschäfts von Fitbit oder eines seiner verbundenen Unternehmen durch die Verbreitung von Gerüchten, den Einsatz betrügerischer Mittel oder die Anwendung von Gewalt; oder (e) andere Handlungen, die den oben genannten gleichwertig sind. Der Käufer ist verpflichtet, Fitbit unverzüglich die von Fitbit angeforderten Unterlagen oder Informationen der Verbundenen Parteien (insbesondere Büro- oder Wohnanschrift, offizielle Namen und Geburtsdaten) zum Zwecke der Identitätsüberprüfung und der Überprüfung der Antisozialen Kräfte durch Fitbit zur Verfügung zu stellen. Stellt Fitbit fest, dass es nicht angemessen ist, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer aufrechtzuerhalten, nachdem bekannt geworden ist, dass die in diesem Abschnitt gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen nicht der Wahrheit entsprechen oder entsprachen oder dass der Käufer gegen eine der Zusicherungen verstoßen hat, hat Fitbit das Recht, diese Bedingungen unverzüglich zu kündigen. Wenn Fitbit diese Bedingungen aus diesem Grund kündigt, haftet Fitbit nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Kündigung ergeben oder damit zusammenhängen.