Zusätzliche Bedingungen – Erbringung von Dienstleistungen

 

 

 

Letzte Aktualisierung 31. Januar 2021

(Sie finden frühere Versionen in unserem Archiv.)

Servicebedingungen

Diese Bedingungen legen die zusätzlichen Bedingungen fest, die für alle Dienstleistungen gelten, die der Lieferant im Rahmen eines Bestelldokuments für Fitbit erbringt, und ergänzen die Fitbit-Lieferantenbedingungen.

 

ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

 

Der Lieferant erbringt die Dienstleistungen für Fitbit wie in dem/den jeweiligen Bestelldokument(en) beschrieben. Der Lieferant erbringt die Dienstleistungen zeitnah und jederzeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Bestelldokuments und der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung jedes Liefergegenstands (wie unten definiert) bis spätestens zu den in dem/den jeweiligen Bestelldokument(en) angegebenen Terminen.

 

LIEFERGEGENSTÄNDE

 

Für die Zwecke der vom Lieferanten gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen sind unter "Liefergegenstände" alle Erfindungen, Produkte, Entwürfe, Zeichnungen, Notizen, Dokumente, Informationen, Dokumentationen, Verbesserungen, urheberrechtliche Werke, Prozesse, Techniken, Know-how, Algorithmen, Spezifikationen, biologische oder chemische Proben oder Muster, Hardware, Schaltkreise, Computerprogramme, Datenbanken, Benutzeroberflächen, Kodierungstechniken und andere Materialien jeglicher Art, die der Lieferant allein oder gemeinsam mit anderen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen herstellt, konzipiert, entwickelt oder in die Praxis umsetzt, oder die sich aus diesen Leistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie patentrechtlich, urheberrechtlich, in Hinsicht auf Geschäftsgeheimnis, Marken oder anderweitig rechtsschutzfähig sind oder nicht.

 

ÜBERPRÜFUNG UND ANNAHME VON DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERGEGENSTÄNDEN

 

Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, hat Fitbit dreißig (30) Tage (der "Testzeitraum") nach Erhalt eines jeden Liefergegenstandes Zeit, diesen Liefergegenstand auf Übereinstimmung mit allen anwendbaren Spezifikationen oder sonstigen Anforderungen zu prüfen, die in den Bestelldokumenten festgelegt sind (zusammenfassend die "Spezifikationen"). Wenn Fitbit feststellt, dass ein Liefergegenstand im Wesentlichen nicht mit den Spezifikationen übereinstimmt, wird Fitbit den Lieferanten benachrichtigen und die Nichtübereinstimmung in angemessener Weise spezifizieren ("Überprüfungsmitteilung"). Wird eine Überprüfungsmitteilung versandt, hat der Lieferant dreißig (30) Tage nach Erhalt der Überprüfungsmitteilung Zeit, die festgestellten Abweichungen zu beheben und den Liefergegenstand erneut zur Überprüfung in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung vorzulegen. Die Annahme gemäß dieser Bestimmung berührt nicht die Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten aus der Vereinbarung, insbesondere nicht die nachstehend beschriebene Leistungsgarantie. Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, wird keine Rechnung für einen Liefergegenstand (oder entsprechende Dienstleistungen) ausgestellt, bevor der Liefergegenstand von Fitbit gemäß dieser Bestimmung abgenommen wurde.

 

LEISTUNGSGARANTIE

 

Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass alle Dienstleistungen (und die zugehörigen Liefergegenstände) wie folgt erbracht werden: (i) in professioneller, fachmännischer Weise; und (ii) in Übereinstimmung mit dem/den anwendbaren Bestelldokument(en).

 

Sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, wird der Lieferant alle von Fitbit gemeldeten Abweichungen oder Mängel an einem Liefergegenstand innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Meldung kostenlos beheben. Ist der Lieferant nicht in der Lage, solche Abweichungen oder Mängel innerhalb dieser 30 Tage zu beheben, kann Fitbit das betreffende Bestelldokument sofort kündigen, und sofern in einem Bestelldokument nichts anderes festgelegt ist, erstattet der Lieferant Fitbit alle für die entsprechenden Dienstleistungen gezahlten Gebühren innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Kündigung.

 

EIGENTUM AN DEN LIEFERGEGENSTÄNDEN

 

Sofern nicht ausdrücklich in den Bestelldokumenten festgelegt, erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass alle Liefergegenstände das alleinige und ausschließliche Eigentum von Fitbit sind. Der Lieferant überträgt Fitbit hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Anteile an den Leistungsgegenständen, insbesondere alle weltweiten Patentrechte (insbesondere Patentanmeldungen und -offenlegungen), Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechten (zusammenfassend die  "Rechte an Geistigem Eigentum"). Wenn der Lieferant die Leistungen nicht als Einzelperson erbringt, gelten alle urheberrechtsfähigen Aspekte der Liefergegenstände im vollen gesetzlich zulässigen Umfang als "Lohnfertigungsarbeit" (wie in Abschnitt 101 von Titel 17 des United States Code definiert). Wenn der Lieferant Rechte an einem solchen Liefergegenstand hat, die nicht an Fitbit abgetreten werden können (einschließlich moralischer Rechte, wie z. B. das Recht, als Urheber genannt zu werden, das Recht, Änderungen vorzunehmen, das Recht, Verstümmelungen zu verhindern und das Recht, eine kommerzielle Verwertung zu verhindern), verzichtet der Lieferant hiermit bedingungslos und unwiderruflich auf die Durchsetzung dieser Rechte und verzichtet auf alle Ansprüche und Klagegründe jeglicher Art gegen Fitbit, seine Verbundenen Unternehmen und seine Lizenznehmer (über mehrere Ebenen) in Bezug auf diese Rechte und erklärt sich bereit, auf Wunsch und Kosten von Fitbit einer Klage zur Durchsetzung dieser Rechte zuzustimmen und sich dieser anzuschließen.

 

In dem Umfang, in dem der Lieferant (gegenwärtig oder in Zukunft) Rechte des geistigen Eigentums besitzt oder kontrolliert, die die Ausübung der Fitbit im Rahmen dieser Vereinbarung übertragenen Rechte blockieren oder beeinträchtigen können oder anderweitig erforderlich sind (zusammenfassend die "Verwandten Schutzrechte"), gewährt der Lieferant Fitbit hiermit eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche, immerwährende, übertragbare, weltweite Lizenz (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um Produkte, Software, Hardware, Methoden oder Materialien jeglicher Art, die unter diese Verwandten Schutzrechte fallen, herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren, zu kopieren, zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren, auszustellen, vorzuführen und zu übertragen, soweit dies erforderlich ist, um Fitbit in die Lage zu versetzen, alle ihm hiermit übertragenen Rechte auszuüben.

 

KEINE INFORMATIONEN VON DRITTEN

 

Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass (i) er bei der Erbringung der Dienstleistungen keine vertraulichen Informationen oder Rechte an geistigem Eigentum Dritter einbezieht oder nutzt, es sei denn, er hat von diesen Dritten alle erforderlichen Rechte erhalten, um die hierin vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen; und (ii) der Lieferant in keinem Fall vertrauliche Informationen oder Rechte an geistigem Eigentum Dritter ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Fitbit, wie sie in den Bestellunterlagen aufgeführt ist, in einen Liefergegenstand einbezieht.

 

UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

 

Der Lieferant ist allein verantwortlich und haftbar für alle arbeitsrechtlichen Steuern, Versicherungsprämien oder sonstigen arbeitsrechtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch den Lieferanten. Weder der Lieferant noch seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Unterauftragnehmer haben Anspruch auf Leistungen (insbesondere Aktienoptionen, Krankenversicherung oder Altersvorsorge), die Fitbit normalerweise seinen Mitarbeitern gewährt.

 

 

KEINE MINDESTVERPFLICHTUNG

 

Ohne Einschränkung sonstiger ausdrücklicher Kündigungsrechte von Fitbit gemäß dem Bestelldokument oder wie anderweitig in der Vereinbarung vorgesehen, kann Fitbit, wenn die Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis erbracht werden, jederzeit und von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen durch Mitteilung an den Lieferanten die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden erhöhen oder verringern (einschließlich einer Verringerung auf Null) und haftet nur für die ordnungsgemäß in Übereinstimmung damit erbrachten Dienstleistungen.

 

WIRKUNG DER KÜNDIGUNG

 

Nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, oder auf frühere Aufforderung von Fitbit, wird der Lieferant Fitbit unverzüglich alle Liefergegenstände (in welchem Zustand auch immer) übergeben und alle vertraulichen Informationen von Fitbit und Ableitungen davon zurückgeben oder (auf Anweisung von Fitbit) vernichten.